Stadt stellt klar: Motorboote auf Oker verboten

In letzter Zeit seien der Stadt Braunschweig immer mehr mehr motorbetriebene Boote auf der Oker aufgefallen. Nun stellt die Stadt klar, das dies verboten ist.

Symbolbild. Foto: Alexander Dontscheff
Symbolbild. Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. Die Stadt Braunschweig weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass das Befahren der Oker in Braunschweig nur mit nicht motorisierten kleinen Wasserfahrzeugen zulässig ist. Hierzu zählten etwa. Paddel- und Ruderboote, aber auch "Stand-Up-Paddling". Nicht erlaubt seien dagegen Elektro- oder Verbrennungsmotoren. In letzter Zeit seien wiederholt motorisierte Boote auf der Oker beobachtet worden.


Die Stadtverwaltung habe lediglich einigen gewerblichen Bootsbetreibern erlaubt Motorboote auf Oker und Schunter zu nutzen. Für den privaten Gebrauch sei dies allerdings weiterhin verboten, weil die Stadt ein Verkehrschaos auf den Flüssen fürchte. Das Befahren der Oker sei zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings gäbe es für Bootsenthusiasten einiges zu beachten. Dazu zählten insbesondere "der Erhalt der Gewässer als Bestandteil der Natur, als Lebensgrundlage des Menschen und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen".

"Eine allgemeine Zulassung von Motorfahrzeugen würde, selbst unter besonderer Berücksichtigung der urbanen Lage der Okerumflutgräben, die Balance zwischen Freizeitnutzung, Anwohnerinteressen und ökologischen Aspekten gefährden", so die Stadt in ihrer Pressemitteilung. Zum Bootfahren geeignete Flüsse seien in Braunschweig im Wesentlichen die Oker und die Schunter. Alle anderen natürlich fließenden Gewässer in Braunschweig seien ohnehin nicht zu empfehlen, da sie nicht breit genug seien, um sie richtig befahren zu können. Auf Teichen oder Seen seien Wasserfahrzeuge grundsätzlich nicht erlaubt. Lediglich auf dem Südsee seien nicht motorisierte Wasserfahrzeuge zugelassen.