Braunschweig. Zum bevorstehenden Jahreswechsel erinnert die Stadt Braunschweig an die bundesweit geltende Regelung im Sprengstoffrecht, wonach in unmittelbarer Nähe von besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen kein Feuerwerk abgebrannt werden darf.
Betroffen sind davon Stadtbereiche mit Reet- und Fachwerkhäusern wie in Riddagshausen, im Magniviertel einschließlich Löwenwall, in der Echternstraße, der Bruchstraße, am Burgplatz und am Wollmarkt. Erlaubt ist das Abbrennen von Feuerwerk dagegen am Ritterbrunnen an der dem Rathaus zugewandten Seite des Schlosses bis etwa auf Höhe des nördlichen Reiterstandbildes mit ausreichendem Abstand zum Magniviertel. Gemeinsam mit der Polizei wird der Zentrale Ordnungsdienst der Stadt das Verbot überwachen und auch durchsetzen.
Das Verbot, pyrotechnische Gegenstände abzubrennen, gilt auch in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen und von Kirchen. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern (Kleinfeuerwerk der Klasse II) für Silvester darf nur in der Zeit vom 28. bis 30. Dezember 2017 erfolgen.
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