Braunschweig. Die Stadt Braunschweig wird zunächst keine Verwaltungsvereinbarung mit dem Land über einen lokalen Härtefallfonds für Menschen, die ihre Energiekosten nicht bezahlen können, abschließen. Stattdessen wird sie die Stelle Wohnhilfen im Fachbereich Soziales und Gesundheit entsprechend ausstatten, um gegebenenfalls steigende Fallzahlen auffangen zu können. Der Abschluss der Vereinbarung mit dem Land wird nur ins Auge gefasst, falls wider Erwarten vermehrt Fälle auftreten, die unter den Härtefallfonds fallen würden, berichtet die Stadtverwaltung am heutigen Donnerstag.
Die Stelle Wohnhilfen habe seit Jahren umfassende Erfahrungen damit, Wohnungslosigkeit und drohende Energiesperren erfolgreich abzuwenden, in enger Zusammenarbeit mit Jobcenter, Vermietern und Energieversorgern. Im Rahmen der Ansatzveränderungen für den Doppelhaushalt 2023/2024 wurde vorsorglich ein zusätzlicher Ansatz von einmalig 100.000 Euro in 2023 als Grundstock für etwaige Aufwendungen berücksichtigt. Auch eine personelle Stärkung sei beabsichtigt, heißt es weiter.
Umsetzung des Härtefallfonds aufwendig
Die Verwaltung habe das Angebot des Landes intensiv geprüft. Die Umsetzung des Härtefallfonds in der vorgeschlagenen Form stelle sich im Ergebnis als sehr aufwändig und kostspielig für die Kommune dar. Zahlreiche Subsidiaritätsregelungen müssten durch die Stadtverwaltung geprüft und dokumentiert werden: Aus dem regionalen Härtefallfonds dürfen Unterstützungsleistungen nur gewährt werden, wenn zuvor andere Hilfsmöglichkeiten ausgeschöpft worden sind. Hierzu zählen Absprachen und Vereinbarungen mit Energieversorgungsunternehmen zur Abwendung der drohenden Energiesperre (Stundungen, Ratenzahlungen, Reduzierung von Abschlagszahlungen), die Inanspruchnahme von staatlichen Transferleistungen sowie von sonstigen öffentlich-rechtlichen Leistungen oder Billigkeitsleistungen, die der Abfederung der Preissteigerungen dienen. Ein Anspruch auf staatliche Transferleistung oder sonstige öffentlich-rechtliche Leistungen, welche die drohende Energiesperre abgewendet hätten, darf zum Zeitpunkt der Hilfegewährung aus dem regionalen Härtefallfonds nicht bestanden haben. Dies alles wäre zu prüfen.
Die Umsetzung des Härtefallfonds würde daher einen hohen bürokratischen Aufwand erzeugen. Die dafür erforderlichen personellen Ressourcen für Beratung und Bearbeitung entsprechender Anträge stünden jedoch nicht zur Verfügung. Die finanziellen Risiken müssten einseitig die Kommunen tragen, zum Beispiel bei Überzahlungen. Sie müssen mit Personal- und Sachkosten sowie den Unterstützungsleistungen selbst in Vorleistung gehen, ehe im Nachgang ein Drittel der gewährten Unterstützung erstattet werden kann. Am Ausgleich des Verwaltungsaufwands beteiligt sich das Land lediglich in Höhe von zehn Prozent der gewährten Leistungen. Am Verwaltungsaufwand für die eventuell zahlreichen Ablehnungen beteiligt es sich nicht.
Geringe Fallzahlen erwartet
Angesichts der Energiepreisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme sowie der Erweiterung der Sozialleistungssysteme (Bürgergeld, Wohngeld-Plus-Reform, Zweiter Heizkostenzuschuss) sei es zudem fraglich, ob der Bedarf für einen regionalen Härtefallfonds gegeben ist. Für einkommensschwache Haushalte habe sich die Ausgangslage seit der Ankündigung der Härtefallfonds im August 2022 deutlich verbessert. Das Land gehe selbst davon aus, dass wegen der vorrangig zu realisierenden staatlichen Transferleistungen nur geringe Fallzahlen im Rahmen des Härtefallfonds zu erwarten sind.
Menschen, die keine Möglichkeit sehen, ihre Heizkosten zu begleichen, können sich an die Stelle Wohnhilfen der Stadtverwaltung wenden. Sollten wider Erwarten vermehrt Fälle auftreten, die unter den Härtefallfonds fallen würden, so ist perspektivisch der Abschluss der Verwaltungsvereinbarung beabsichtigt, wenn die Grenze von 45 einschlägigen Fällen erreicht wird.
Bisher haben nach Kenntnis der Stadtverwaltung nur die Städte Göttingen, Emden und Osnabrück sowie der Landkreis Lüchow-Dannenberg einen Härtefallfonds gegründet.
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