Braunschweig. In der Braunschweiger Innenstadt gibt es noch immer einige, zumeist kriegsbedingte Baulücken, die nicht nur optisch, sondern auch aus funktionalen Aspekten Handlungsbedarf begründen. Allerdings hat sich in dieser Sache seit mehr als zehn Jahren nichts getan. Grund genug für die Stadt Braunschweig, eine bereits bestehende Förderrichtlinie für entsprechende Bauvorhaben anzupassen. Das teilt die Verwaltung in einer Mitteilung außerhalb von Sitzungen mit.
In der Innenstadt gebe es weiterhin kriegsbedingte Baulücken, deren Schließung für eine gestalterische Verbesserung des Stadtbilds wünschenswert wäre. Vielfach stellten diese Lücken ein Potenzial für zusätzliche Nutzflächen in den oberen Geschossen dar ohne die derzeit vorhandene Nutzung im Erdgeschoss zwangsläufig aufgeben zu müssen, heißt es in der Verwaltungsvorlage. Genannt werden explizit die acht markantesten Baulücken, die im Stadtbild besonders negativ in Erscheinung treten würden und für die die Verwaltung einen besonderen Handlungsbedarf sehe. Dies sind die Adressen Bohlweg 3 und 15, Kattreppeln 2-5, 12 und 14, Vor der Burg 14, Sack 21-23 und Marstall 2.
Nach „Schloss-Carrée“ kam nichts mehr
Zwar gebe es seit 1998 die Richtlinie für Zuschüsse zu innerstädtischen Baulückenschließungen, die 2005 modifiziert wurde. Doch auf dieser Basis sei im Oktober 2011 letztmalig ein Zuschuss zur Schließung der innerstädtischen Baulücke „Schloss-Carrée“ in Höhe von 390.000 Euro bei einem Ansatz von 400.000 Euro bewilligt worden. Zuschussanträge lägen derzeit auch nicht vor.
Vor diesem Hintergrund wolle die Verwaltung die Richtlinie überarbeiten und strategisch neu ausrichten. Möglicherweise könne ein finanzieller Anreiz im Sinne einer maximal 50-prozentigen städtischen Zuwendung für die Beauftragung einer Planung einige Eigentümer motivieren, aktiv zu werden. Die Verwaltung habe daher zum Haushalt 2022 einen Ansatz von 50.000 Euro vorgesehen. Nach Inkrafttreten des Haushalts würden Gespräche mit den Eigentümern der markierten Lückengrundstücke aufgenommen, um deren Bereitschaft für eine Planung in Erfahrung zu bringen. Für die Haushalte 2023 und folgende sehe die Verwaltung einen Haushaltsansatz von jeweils 250.000 Euro vor, um gegebenenfalls auch die Umsetzung geplanter Projekte finanziell zu unterstützen. Nach Überarbeitung der Richtlinie werde diese dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.
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