Stadt will Verträge mit ALBA nicht verlängern

Abfallwirtschaft und Straßenreinigung sollen ab 2031 neu ausgerichtet werden.

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Symbolbild | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. Die Stadtverwaltung hat eine Grundsatzentscheidung für die zukünftige Ausrichtung der Abfallwirtschaft sowie der Straßenreinigung und des Winterdienstes ab dem Jahr 2031 auf den Weg gebracht. Darüber informiert die Stadt Braunschweig in einer Pressemitteilung.



Von der Stadt beauftragte Gutachter hätten überzeugend dargelegt, dass die derzeitigen vertraglichen Grundlagen nach jahrzehntelanger Laufzeit nicht mehr flexibel genug seien, um den Anforderungen einer modernen und zukunftsfähigen Abfallwirtschaft gerecht zu werden. Sie böten zudem keine hinreichende Investitions- und Planungssicherheit mehr, was jedoch die Basis für eine moderne Abfallwirtschaft und Straßenreinigung für die kommenden Jahre und Jahrzehnte sei. Da Abfallwirtschaft und Straßenreinigung im Rahmen der Daseinsvorsorge von hoher Bedeutung sind, sei eine zukunftsorientierte Neugestaltung dieser Verträge unerlässlich.

Empfehlung der Gutachter


Die Verwaltung folge der klaren Empfehlung der Gutachter. Im ersten Schritt soll ein europaweites Vergabeverfahren konzipiert und durchgeführt werden. Ziel sei es, entsprechend der bewährten Praxis, ein privatwirtschaftliches Unternehmen mit der Erfüllung dieser Leistungen ab Januar 2031 zu beauftragen (sogenanntes Betreibermodell). Dies sieht eine Beschlussvorlage vor, die die Verwaltung dem Rat vorgelegt hat.

Sofern der Rat den Vorschlägen folgt, wird die Stadtverwaltung bei der Gestaltung des Vergabeverfahrens großen Wert darauf legen, dass die aktuell geltenden und in der Braunschweiger Bevölkerung akzeptierten fachlichen Standards auch in der Nachfolgeregelung berücksichtigt werden. Zudem bleibe die Gebührenstabilität in den Bereichen Abfallwirtschaft und Straßenreinigung ein wesentliches Ziel.

Entscheidung erst 2028


Die Durchführung des neuen Verfahrens werde aufgrund der Vielzahl der zu regelnden Leistungsbereiche mit einem hohen zeitlichen Aufwand verbunden sein. Die Verwaltung geht davon aus, dass eine abschließende Entscheidung des Rates bis Mitte 2028 getroffen werden kann. Erst im Rahmen dieser politischen Entscheidung soll dann auch ein Beschluss über die Kündigung der bisherigen Leistungsverträge zwischen der Stadt Braunschweig und der ALBA Braunschweig GmbH über Straßenreinigung, Winterdienst und Abfallwirtschaft herbeigeführt werden.

Die Stadtverwaltung weist klarstellend darauf hin, dass die Leistungen im Bereich Abfallwirtschaft und Straßenreinigung in jedem Fall bis Ende 2030 unverändert von ALBA erbracht werden. Bis dahin werden die bestehenden Leistungen unverändert fortgeführt. Welche Nachfolgeregelung es dann ab dem Jahr 2031 gibt, hängt von der Entscheidung des Vergabeverfahrens ab, an dem sich auch ALBA selbstverständlich wieder beteiligen kann.

Vorlage morgen im Ausschuss


Mit der entsprechenden Beschlussvorlage wird sich zunächst der Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben am 2. September befassen. Die Entscheidung soll der Rat am 16. September treffen.

Die im Jahr 2000 mit ALBA geschlossenen Verträge sahen eine Mindestlaufzeit bis Ende 2020 vor. Von der Möglichkeit, die Vertragsdauer durch Verzicht auf eine Kündigung um fünf Jahre zu verlängern, hat die Stadtverwaltung aufgrund entsprechender Ratsbeschlüsse zweimal Gebrauch gemacht, fristgemäß jeweils zwei Jahre vor Vertragsablauf (2018 und 2023). Eine weitere Entscheidung steht für 2028 an.