Braunschweig. Das Erbbaurecht für die Volkswagen Halle soll zum 1. Januar 2014 von der Stiftung Sport und Kultur für Braunschweig an die Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH übertragen werden. Einen entsprechenden Vorschlag hat Finanzdezernent Ulrich Stegemann den Ratsgremien unterbreitet. Zunächst wird sich am 4. Dezember der Finanz- und Personalausschuss damit befassen.
„Die Stiftung ist mit dem Wunsch an die Stadtverwaltung herangetreten, das Erbbaurecht nicht bis zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt – Mai 2022 – fortzuführen, sondern vorzeitig zu beenden, um das in der Halle gebundene Vermögen für die Verwirklichung der Stiftungszwecke – Förderung von Sport, Kultur, Bildung und Erziehung im Raum Braunschweig – freigesetzt zu bekommen“, erläutert Stadtrat Stegemann. Da im Erbbaurechtsvertrag zwischen Stiftung und Stadt eine Entschädigungsregelung fixiert sei, sei zur Ermittlung des derzeitigen Verkehrswerts der Volkswagenhalle gemeinsam die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG aus Hannover beauftragt worden. Danach ergibt sich eine Entschädigungsleistung von 14,4 Millionen Euro, wenn das Erbbaurecht mit der Stiftung zum Ende des Jahres beendet wird.
„Zwar liegt damit der Wert der Entschädigung für die VW-Halle zum Jahresende 2013 um rund 5,4 Millionen Euro höher als im Jahr 2022“, so Stadtrat Stegemann weiter. „Demgegenüber stehen aber zukünftig nicht mehr zu entrichtende Pachtzahlungen von aktuell jährlich rund 405.000 Euro, mithin rund 3,4 Millionen Euro bis 2022.“ Es sei allerdings zu erwarten, dass die Stiftung die Pacht erhöhen müsste, so dass die ersparten Pachtaufwendungen insgesamt höher anzusetzen wären. Stegemann: „Da zudem derzeit äußerst günstige Konditionen für die Finanzierung des Entschädigungsbetrages zu erzielen sind, hält die Verwaltung eine vorzeitige Beendigung des Erbbaurechtsvertrages unter finanziellen Gesichtspunkten für vertretbar.“
Die Verwaltung schlägt vor, dass nicht die Stadt selbst, sondern die Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH das Erbbaurecht von der Stiftung erwirbt. „Das wäre steuerlich vorteilhaft, weil die Stiftung auf Umsatzsteuer optieren und die Stadthallen GmbH als Unternehmerin diese als Vorsteuer geltend machen könnte“, erläutert der Finanzdezernent.
Zudem hält die Verwaltung es für vorteilhaft, wenn die Stadthallen GmbH das Gebäude langfristig eigenverantwortlich übernimmt. Ebenso wie die Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH die für den Bäderbetrieb notwendigen Gebäude eigenverantwortlich betreibt und unterhält, sollte die Stadthallen GmbH aus Sicht der Verwaltung die Volkswagen Halle komplett übernehmen. Sie wäre demnach zukünftig nicht nur für den Betrieb der Halle, sondern als Erbbaurechtsnehmerin auch langfristig für den Bauunterhalt verantwortlich.
Da die Stiftung von der Stadthallen GmbH zur anteiligen Finanzierung der damaligen zweiten Bauphase der VW-Halle ein Darlehen von rund 2,05 Millionen Euro erhalten hat, beliefe sich der für den Kauf des Erbbaurechts zu zahlende Betrag auf rund 12,35 Millionen Euro. Es sei vorgesehen, dass die Stadthallen GmbH dies durch eine Kreditaufnahme finanziere.
Überschlägig berechnet, würde dies voraussichtlich zu einer Erhöhung des jährlichen Betriebsmittelzuschusses für die Stadthallen GmbH von etwa 260.000 Euro führen. Stegemann: „Dies könnte aber mit einer in der Bilanz der Stadt ausgewiesenen Verbindlichkeit von 3,6 Millionen Euro, die im Zusammenhang mit der Volkswagenhalle gebildet worden war, verrechnet werden.“
Die Verwaltung schlägt vor, im Zusammenhang mit der Übernahme des Erbbaurechtes durch die Stadthallen GmbH die Laufzeit des Erbbaurechtes bis zum 31. Dezember 2112 zu verlängern. „Die Stadthallen GmbH kann damit langfristig die Volkswagen Halle eigenständig betreiben und bewirtschaften“, so Finanzdezernent Stegemann abschließend.
Stichwort: Stiftung Sport und Kultur für Braunschweig
Die Stiftung wurde seinerzeit von der Volkswagen AG, der Nord/LB, der Richard Borek GmbH & Co. KG, der Öffentlichen Versicherung Braunschweig und der Stadt Braunschweig gegründet, um unter anderem auf dem Gelände am Europaplatz die Volkswagen Halle Braunschweig zu errichten. Stiftungszweck ist die Förderung des Sports, der Kultur sowie der Bildung und Erziehung im Raum Braunschweig.
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