Stadtstraße Nord: Gericht stellt Mängel beim Lärmschutz fest


Das Gericht fordert die Stadt auf, beim Lärmschutz nachzubessern. Symbolfoto: Alexander Panknin
Das Gericht fordert die Stadt auf, beim Lärmschutz nachzubessern. Symbolfoto: Alexander Panknin | Foto: Alexander Panknin

Braunschweig. Der Planfeststellungsbeschluss der Stadt Braunschweig zum Neubau der Stadtstraße Nord in Braunschweig ist in der derzeitigen Fassung nicht mit den gesetzlichen Regelungen vereinbar. Das hat das Verwaltungsgericht heute nach mehrstündiger Verhandlung entschieden. Das Verwaltungsgericht Braunschweig gab den Entschluss in einer Pressemitteilung bekannt.


Die Stadt erhält mit dem Urteil die Gelegenheit, unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben neu zu entscheiden und die Fehler zu beheben. Nach dem Urteil des Gerichts hat die Stadt insbesondere die Lärmbeeinträchtigungen durch die neue Straße nicht korrekt ermittelt: So ist der beauftragte Gutachter beispielsweise davon ausgegangen, dass für den vorgesehenen Asphaltbelag - sogenannter "Flüsterasphalt" - ein Abzug bei der Berechnung der Lärmpegel vorzunehmen ist. Das Gesetz sieht dies nach dem Urteil des Gerichts aber nur vor, wenn eine dauerhafte Lärmminderung nachgewiesen ist. Ein solcher Nachweis liege für innerstädtische Straßen bislang nicht vor. Das Gesetz wolle sicherstellen, dass die von Verkehrslärm Betroffenen sich dauerhaft auf die Lärmminderung verlassen können.

Zweites Gutachten wurde nicht öffentlich gemacht


Außerdem habe das von der Stadt eingeholte Lärmgutachten zum Beispiel die rechtlichen Vorgaben für die Ermittlung der Gesamtlärmbelastung nicht ausreichend berücksichtigt und zum Teil die gesetzlichen Grenzwerte nicht beachtet. Auch das gesetzlich vorgesehene Verfahren sei vor der Entscheidung der Beklagten teilweise nicht eingehalten worden. Insbesondere hatte die Beklagte vor Erlass ihres Ergänzungsbeschlusses im Oktober 2018 ein geändertes Lärmgutachten eingeholt, das sie der Öffentlichkeit hätte zugänglich machen müssen. Daneben habe die Beklagte zum Beispiel die gesetzlichen Dokumentationspflichten nicht ausreichend beachtet.

Das Verwaltungsgericht hat davon abgesehen, den Planfeststellungsbeschluss aufzuheben, weil grundsätzlich noch die Möglichkeit bestehe, die Fehler in einem ergänzenden Verfahren zu beheben.

Gegen den Planfeststellungsbeschluss der Stadt hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Klage erhoben. Er nahm damit eine den anerkannten Umweltverbänden gesetzlich eingeräumte Klagebefugnis in Anspruch. Die Verfahrensbeteiligten können gegen das Urteil die Zulassung der Berufung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg beantragen.


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