Braunschweig. Im Norden der Stadt entsteht ein neues Baugebiet, um den Verkehr vernünftig regeln zu können, ist eine neue Querverbindung geplant – die Stadtstraße Nord. Wo sie am Ende tatsächlich verläuft, ist noch nicht endgültig entschieden, doch schon gibt es Ärger. Die Ratsfraktion der BiBS fürchtet ein enorme Störung der Anwohner, denn die Stadtstraße soll aus Kreisstraße ausgewiesen werden (regionalHeute.de berichtete).
Die BiBS-Fraktion hatte zur Ratssitzung angefragt, welche überörtlichen Verkehrsverbindungsziele die Verwaltung verfolgt, wenn sie die Straße als "Kreisstraße" einstuft, ihr ihrer Meinung nach überörtliche Verkehrsbedeutung verleihen will? Stadtbaurat Heinz Leuer sagte: "Die Planung folgt der zu erwartenden Verkehrsbedeutung. Die Stadtstraße Nord wird die Verbindung von Ortsteilen und Teilen des Umlandes untereinander und mit dem übergeordneten Straßennetz verbessern. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass überörtlich im Sinne des Straßenrechts nicht gleichbedeutend mit „über die Stadtgrenze hinaus“ ist, sondern auch die Verbindung von Ortsteilen betrifft. Gleichzeitig wird die Stadtstraße natürlich auch ganz maßgeblich die Erschließungsfunktion für das Nördliche Ringgebiet übernehmen. Die Einstufung als Kreisstraße ist angemessen, da diese unter den klassifizierten Straßen die niedrigste Straßenkategorie ist, die über die Funktion einer Gemeindestraße hinausgeht." Darüber hinaus wurde gefragt, ob durch die Ausweisung als Kreisstraße baulicher Zusatzaufwand nötig sei. Leuer sagte: "An den planerischen Zielen hat sich nichts geändert. Somit entsteht gegenüber dem Rahmenplan „Nördliches Ringgebiet“ und der Beschlusslage kein zusätzlicher Aufwand." Man ändere lediglich die Ausweisung der Straße. So seien es unter Umständen auch möglich Fördermittel zu beantragen. Oberbürgermeister Ulrich Markurth bekräftigte, dass man nun an einem Strang ziehen müsse, um den dringend benötigten Wohnraum für die Stadt auch bauen zu können. Auch die Kosten für die Anwohner würden sich nicht verändern: "Auf die Kosten wirkt sich die Einstufung als Kreisstraße lediglich dadurch aus, dass der wesentliche Teil der Fahrbahn, anders als es bei einer Gemeindestraße wäre, bei der Berechnung der Erschließungsbeiträge unberücksichtigt bleibt. Für die Anlieger ergeben sich dadurch im Vergleich zu einer Gemeindestraße geringere Erschließungsbeiträge", so Leuer.
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