Städtischer Dienste am 2.Mai nur eingeschränkt erreichbar

Rund um den Feiertag am 1. Mai kommt es in Braunschweig zu Änderungen im städtischen Betrieb.

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Symbolfoto | Foto: Anke Donner

Braunschweig. Rund um den Feiertag am 1. Mai kommt es in Braunschweig zu Änderungen im städtischen Betrieb. Einige Dienststellen bleiben geschlossen, und auch bei den Wochenmärkten gibt es terminliche Anpassungen. Darüber informierte die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung.



Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie der Stadt Braunschweig bleibt am Freitag, 2. Mai, nur eingeschränkt erreichbar. Zahlreiche Dienststellen sind an diesem Tag komplett geschlossen, darunter auch der zentrale Standort an der Campestraße 7. Betroffen sind hier unter anderem die Bereiche Administration/Service, Finanzen, Zuschüsse, Kindertagesstätten-Entgelte, wirtschaftliche Erziehungshilfe sowie die Abteilungen für Leistungs- und Entgeltvereinbarungen, Unterhaltsvorschuss, BAföG und Elterngeld.

Weitere Schließungen


Auch die Außenstellen für Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften und Beistandschaften (An der Martinikirche 1–2) sowie die Platzvermittlung für Kindertagesstätten (Eiermarkt 4–5) bleiben geschlossen. Die Abteilung Jugendförderung mit ihren Bereichen Verwaltung, Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit ist ebenfalls nicht besetzt.

Die Einrichtungen der Schulkindbetreuung sind grundsätzlich geöffnet. Allerdings kann es je nach Bedarf zu einzelnen Schließungen oder der Einrichtung von Notgruppen kommen. Die Öffnungszeiten der Kinder- und Jugendzentren sind individuell vor Ort zu erfragen.

Wochenmärkte werden verschoben


Zudem kommt es rund um den Feiertag am 1. Mai (Tag der Arbeit) zu Verschiebungen bei den städtischen Wochenmärkten. Am Donnerstag, 1. Mai, finden keine Märkte statt.

Der Wochenmarkt in der Weststadt (Einkaufszentrum Elbestraße) wird vorgezogen und findet bereits am Mittwoch, 30. April, von 8 bis 13 Uhr statt. Auch die Märkte am Stadtpark (Herzogin-Elisabeth-Straße) sowie am Magnikirchplatz werden auf Mittwoch, 30. April, vorverlegt, mit geänderten Öffnungszeiten von 14 bis 18 Uhr. Das für den Stadtparkmarkt geltende absolute Haltverbot bleibt auch für den vorgezogenen Termin bestehen.

Der Wochenmarkt in Lehndorf (Sulzbacher Straße) fällt am 1. Mai ersatzlos aus. Der Markt am Altstadtmarkt findet hingegen wie gewohnt am Mittwoch, 30. April, statt.

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