Braunschweig. Die Stadt Braunschweig hat die im November 2016 verfügte Stallpflicht für im Stadtgebiet gehaltenes Geflügel bis zum 30. April 2017 verlängert. Eine entsprechende Allgemeinverfügung ist am heutigen Dienstag, 31. Januar, veröffentlicht worden.
Zum Schutz vor der Aviären Influenza (Geflügelpest oder Vogelgrippe) gilt daher weiterhin, dass im Stadtgebiet gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ausschließlich in geschlossenen Ställen gehalten werden darf. Zulässig ist auch eine Schutzvorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung sowie einer gesicherten Seitenabgrenzung besteht, die das Eindringen von Wildvögeln verhindert.
Bei der Risikobewertung wurde berücksichtigt, dass das Gebiet der Stadt Braunschweig Durchzugs- und Rastgebiet für wildlebende Wat- und Wasservögel ist, die das Influenzavirus übertragen können. Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Loeffler-Institut) hat in seiner aktuellen Risikoeinschätzung empfohlen, die Aufstallung von Geflügel risikobasiert, zumindest für Geflügelhaltungen in Regionen mit hoher Wildvogeldichte oder in der Nähe von Wildvogel-Rastplätzen, anzuordnen. Falls es aufgrund einer entspannten Tierseuchensituation vertretbar ist, kann die Aufstallungsanordnung auch vor dem 30. April aufgehoben werden.
Nicht verlängert wurde das vor Weihnachten nach dem Fund einer infizierten Schnatterente ergangene Verbot, an den Teichen im Naturschutzgebiet Riddagshausen Katzen frei laufen zu lassen und Federwild zu jagen. Es hat dort und im weiteren Braunschweiger Stadtgebiet seither keinen weiteren Fund eines infizierten Vogels gegeben.
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