Braunschweig. Auf viele Haushalte werden im nächsten Jahr höhere Stromkosten zukommen. Die EEG-Umlage wird auf 6,88 Cent pro Kilowattstunde steigen. Zudem haben die Betreiber sollen auch die Netzentgelte erhöht werden. Was kann getan werden? Die Verbraucherzentrale informiert.
Die Verbrauchertentrale Braunschweig verweist in einer aktuellen Mitteilung auf den Marktwächter Energie. Dort seien die wichtigsten Informationen zu finden, heißt es. Die Ausführungen lesen Sie im Folgenden:
Sind alle Stromkunden automatisch von der höheren EEG-Umlage und den steigenden Netzentgelten betroffen?
Zunächst einmal nicht. Sowohl die EEG-Umlage als auch die Netzentgelte werden von Energieversorgern direkt an die Netzbetreiber gezahlt. Steigen die Kosten an, steigen also erst einmal nur die Ausgaben der Versorger. Eine Regelung, die eine automatische oder gar verpflichtende Weitergabe an die Kunden vorsieht, gibt es nicht.
Allerdings werden vermutlich viele Stromanbieter versuchen, die gestiegenen Kosten dennoch weiterzureichen, um die höheren Ausgaben auszugleichen. Dazu müssen sie jedoch zunächst die Preise erhöhen. Aus Kundensicht hat das einen entscheidenden Vorteil: Bei Preisänderungen haben Verbraucher grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht.
In der Vergangenheit haben sich laut Marktwächter aber einige Lieferanten geweigert, solche außerordentlichen Kündigungen zu akzeptieren. Hintergrund seien spezielle Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter, die das Sonderkündigungsrecht für Fälle ausschließen, in denen die Preiserhöhung auf gestiegene staatliche Abgaben oder Umlagen zurückzuführen ist. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale sind solche Klauseln unwirksam. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat diese Einschätzung im Juli dieses Jahres in einem Urteil bestätigt. Kunden, die Probleme haben, ihr Sonderkündigungsrecht durchzusetzen, sollten sich gegenüber ihrem Anbieter auf die aktuelle Rechtsprechung berufen.
Ist es sinnvoll, bei einer Preiserhöhung wegen der EEG-Umlage und der Netzentgelte zu einem anderen Anbieter zu wechseln?
Die Antwort auf diese Frage hängt davon ab, wie viele Anbieter die Preise letztlich anheben werden. Da die Kostensteigerungen 2017 ziemlich deutlich ausfallen, werden vermutlich recht viele Lieferanten mit Preiserhöhungen reagieren – wenn nicht direkt im Januar, dann in den darauffolgenden Monaten. Man müsse den Markt als Verbraucher im Auge behalten.
Steigende EEG-Umlage: Was Stromkunden jetzt wissen sollten
Symbolfoto: Archiv | Foto: Robert Braumann