Stiftung Herzogin Elisabeth Hospital passt Zutrittsregeln an

Ab dem 7. Februar müssen alle Patienten einen gültigen negativen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorweisen.

Das HEH passt die Zutrittsregeln an.
Das HEH passt die Zutrittsregeln an. | Foto: Dontscheff

Braunschweig. Angesichts der stark ansteigenden Infektionszahlen durch die Omikron-Variante passt das Herzogin Elisabeth Hospital (HEH) die Zutrittsregeln erneut an. Darüber informierte die Klinik am Freitag.


Ab dem 7. Februar müssen alle Patientinnen und Patienten, unabhängig davon, ob sie ambulant (z.B. zu Sprechstunden), prästationär oder stationär (d.h. vor oder am OP-Tag) das HEH betreten, einen gültigen negativen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorweisen. Diese Regelung gilt unabhängig des Impf- oder Genesenenstatus und betrifft auch medizinisch notwendige Begleitpersonen, Begleitpersonen bei Kindern unter 18 Jahren sowie Besucher von Palliativpatienten und stationär aufgenommenen Kindern. Sofern kein negativer Test einer offiziellen Stelle mitgebracht werden kann (gültig ist auch ein negativer PCR-Test nicht älter als 48 Stunden), besteht die Möglichkeit, in einer eigenen Teststation auf dem Klinikgelände kostenlos einen Schnelltest durchführen zu lassen. In diesem Fall wird darum gebeten, sich etwa dreißig Minuten vor dem Termin an der Teststation auf dem Besucherparkplatz einzufinden. Die Teststation ist jeden Montag bis Freitag von 6.30 Uhr bis 15.30 Uhr besetzt. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Neben der FFP2- Maskenpflicht und der digitalen Registrierung mit der luca-App gilt bis auf Weiteres das generelle Besuchsverbot im HEH.


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