Braunschweig. Die Unternehmensgruppe der Evangelischen Stiftung Neuerkerode (ESN) habe laut eigenen zahlreiche Maßnahmen getroffen, um die weitere Verbreitung des Corona Virus/Sars-CoV-2 einzudämmen. Neu ist seit Anfang dieser Woche der Einsatz von sogenannten Antigen-Schnelltests in den Senioren- und Pflegezentren Bethanien und Haus St. Vinzenz. Getestet werden Bewohner, Besucher und Mitarbeitende.
„In unseren Einrichtungen sind wir im Hinblick auf den Infektionsschutz in ganz besonderer Weise sensibel, da die uns anvertrauten Menschen und auch unsere Mitarbeitenden eines hohen Schutzes bedürfen“, erläutert Ulrich Zerreßen, Geschäftsführer der beiden Senioreneinrichtungen. „Wir haben uns für den intensiven Einsatz der Antigen-Schnelltests bewusst entschieden, um der Entstehung von Infektionsketten vorzubeugen. Entsprechende Konzepte für unsere Häuser sind kurzfristig erarbeitet und bei dem Gesundheitsamt eingereicht worden. Nach der Freigabe durch das Gesundheitsamt konnte unser Personal durch Fachkräfte aus dem Krankenhaus Marienstift, das zu unserem Unternehmensnetzwerk gehört, geschult werden und ist nun in der Lage, die Tests vor Ort durchführen zu dürfen.“
Die Testungen in Bethanien sowie im Haus St. Vinzenz werden wie folgt durchgeführt:
• Bewohner (einmalig komplett zur Erhebung eines Infektionsstatus),
• Bewohner, die aus dem Krankenhaus oder der Häuslichkeit einziehen,
• Bewohner, die eine Abwesenheit größer als 24 Stunden erfüllen,
• Bewohner, die Symptome zeigen, ohne erkennbaren Unterschied zwischen einem grippalen
Des Weiteren werden folgende Personengruppen getestet:
• Alle Besucher der Häuser wie Angehörige, Betreuer, und sonstige Besucher. Die Besuche sind vorher telefonisch abzustimmen, um das Testaufkommen bewältigen zu können. Ein Zutritt zum Haus wird nur dann gewährt, wenn der Antigentest negativ ausfällt.
• Alle externen Dienstleister wie Ärzte, Therapeuten, Podologen, Fußpfleger, Friseur, Handwerker, Lieferanten und Sonstige. Vor dem Betreten müssen sich diese Personengruppen einem Test unterziehen, es sei denn, es kann eine negative Covid-19- Testung vorgelegt werden, die nicht älter als 24 Stunden alt ist.
• Alle Mitarbeitenden in allen Fachbereichen des Hauses wie Pflege, Betreuung, Hauswirtschaft und Verwaltung. Zur Statuserhebung sollen alle Mitarbeitenden durchgetestet werden, um sich im Folgenden einer Regeltestung (durchschnittlich längstens alle sieben Tage), zu unterziehen.
• Bei längerer Abwesenheit, zum Beispiel durch Krankheit oder Urlaub, erfolgt eine Testung vor Arbeitsaufnahme.
• Die Testungen werden in dafür extra hergerichteten Räumen durchgeführt. Um eine saubere formale und hygienische Durchführung zu gewährleisten, kann nur eine bestimmte maximale Personenzahl pro Stunde getestet werden.
• Nach circa 15 bis 20 Minuten liegt das Testergebnis vor und wird dem Probanden mitgeteilt.
• Die Tests werden durch extra geschultes Fachpersonal durchgeführt, das von sonstigen Arbeiten freigestellt ist.
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