Seesen. Am heutigen Montag stellte die Polizeiinspektion Goslar ein neues Videoeigensicherungssystem in Funkstreifen vor, welches ab sofort den Schutz der Seesener Polizeibeamten bei Kontrollen erhöhen soll. Auch in Wolfsburg, Gifhorn und Braunschweig sind Videostreifen geplant.
Leider käme es immer wieder zu Widerständen gegen die Polizei und diese seien im Nachgang oft schwer nachzuhalten, wie dieLeiterin der Polizeiinspektion Goslar, Petra Krischker, berichtet. Darum sei man stolz nun ein neues Videosystem vorzustellen, welches die Beweislage zukünftig einfacher gestalten würde und somit den Schutz der Beamtenfördern würde,
Dafür gäbe es nun eigens dafür mit Kamera und Aufnahmegerät ausgestattete Polizeiautos. Im Falle einer Kontrolle können die Beamten das Auto dann in einem geeigneten Blickwinkel positionieren und den gesamten Vorgang mit der hinter der Windschutzscheibe montierten Kamera dokumentieren. Dies habe aber vor allem einen präventiven Charakter, erklärtLothar Niemann, Leiter desEinsatz- und Streifendienstes, der mit dem Projekt in Seesen betraut worden ist.
Pilotprojekt "Everec"
Inwiefern sich das Everecgenannte Sicherungssystem(entwickelt von einer Firma aus Braunschweig) durchsetzen kann, wird nun in einem einjährigen Pilotprojekt getestet (bewilligt vom 1. Februar 2017 bis 31. Januar 2018). Dafür erhielt die Polizeiinspektion Goslar den ersten mit Kamera ausgestatteten Wagen. Dieser wird nun im Kommissariat Seesen zum Einsatz kommen.Von den 34 Funkstreifenwagen für Niedersachsen, sind insgesamt sechs Videostreifen für diePolizeidirektion Braunschweig vorgesehen (je eins in Braunschweig und Goslar und je zwei für Gifhorn und Wolfsburg).
ESD-Leiter Lothar Niemann zeigt die einfache Bedienung des Systems. Foto: Alexander Panknin
Bei aller Technik sei das System sehr einfach zu bedienen, so Niemann. Beim Aktivieren des "Stopp Polizei Signals" schaltet sich die Aufnahme entweder automatisch an, sie kann aber auch durch ein Bedienfeld manuell aktiviert werden.
Die Technologie sei bereits in mehreren Bundesländern im Einsatz und die Polizeibeamten hätten damit durchweg gute Erfahrungen gemacht. Bei jeder Kontrolle müssen die betroffenen Personen vorher über die Aufnahme in Kenntnis gesetzt werden, dies allein sorgte bei den Kontrollierten bereits für ein reflektiertes Verhalten.
Rechtliche Situation
Die nötige rechtliche Absicherung habe die Polizei aus demNiedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung(Nds. SOG) heraus - ähnlich wie bei den jüngst zum Einsatz gekommenen Body-Cams. Danach darf die Polizei bei Anhalte- und Kontrollsituation im öffentlichen Verkehrsraum offen Bildaufzeichnungen vornehmen. Dies hieße allerdings nicht, dass die Aufnahme ständig liefe und mit der Funktionsweise von Dash-Cams gleichzusetzen sei. Wenn die Kamera läuft, dann ist dies durch eine rote Kontrollleuchte (LED) deutlich sichtbar.
Die Kamera sitzt direkt am Rückspiegel, durch die Windschutzscheibe gut sichtbar. Foto: Alexander Panknin
Eine Verwendung des Filmmaterials ist ausschließlich zur Beweissicherung von Straftaten oder erheblichen Ordnungswidrigkeiten vorgesehen, Ton wird nicht aufgezeichnet. Weiterhin werden die Aufnahmen, wenn nicht verwendet, automatisch nach 24 Stunden gelöscht. Alle Aspekte des Datenschutzes würden hier Berücksichtigung finden, erläutert Niemann. Die Aufnahmen werden verschlüsselt auf einer Speicherkarte hinterlegt und können nur mittels eines Kennwortes ausgelesen werden, dies auch nur von Personen mit einer entsprechenden Berechtigung.
mehr News aus Braunschweig