Braunschweig. Studieren in Zeiten der Corona-Krise ist geprägt von vielen Unsicherheiten. Nicht nur die Frage nach dem nächsten Prüfungszeitraum und der Präsenzlehre, gerade die soziale Frage brennt den Studierenden unter den Nägeln, wie die Miete oder die nächste Mahlzeit gezahlt werden soll. Viele Studierende in Niedersachsen werden in Folge der Corona-Krise entlassen oder können nicht arbeiten. Besonders der Minijob-Sektor ist stark betroffen, hier fehlt jegliche soziale Absicherung. Dies teilt der ASTa der TU Braunschweig in einer Pressemitteilung mit.
Nicht nur die Hochschulen würden studentische Hilfskräfte entlassen, auch viele Studierende würden bisher in der Gastronomie und Hotellerie arbeiten. Hinzu komme die seit Jahren vernachlässigte Bafög Reform, noch nicht einmal 18 Prozent der Studierenden würden BaföG erhalten. MiniJobber seien derzeit nicht in den Plänen für das Kurzarbeitergeld vorgesehen, Studierende von den Sozialleistungen ausgeschlossen, daher sei nun die Politik gefordert, denn die Politik spanne momentan einen Rettungsschirm für die Wirtschaft - für die Studierenden gebe es noch keinen Plan.
Die Studierendenwerke hätten die Problematik erkannt und würden nun versuchen, die Studierenden zu unterstützen, die es geschafft haben, einen Platz im Wohnheim zu bekommen. Die Studierenden könnten bisher nicht absehen, wie es für sie finanziell weitergehe. Laut Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes würden 68 Prozent der knapp 2,9 Millionen Studierenden während der Vorlesungszeit arbeiten(2016). Diese 68 Prozent seien auf das Geld aus ihrem Nebenverdienst zum Bestreiten ihres Lebensunterhalts angewiesen. Im Minijob Sektor würden Studierende durch die Corona-Krise kurzerhand entlassen werden.
Die finanzielle Not der Studierenden werde dadurch verstärkt, dass auch ihre Eltern sie in der aktuellen Situation nicht unterstützen könnten, da sie selbst von ähnlichen finanziellen Problemen (Kurzarbeitergeld) betroffen seien. Aus diesem Grund fordert der AStA vom Bund und vom Land eine schnelle und unbürokratische Hilfe. Das System müsse spätestens bis zum 30. März voll funktionsfähig sein, damit betroffene Studierende Anfang April ihre laufenden Kosten bezahlen könnten.
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