Stufenplan gilt nicht mehr - Weiterhin keine Warnstufe in Braunschweig

Erst, wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen über 50 liegt oder die Hospitalisierungsrate in Niedersachsen dramatisch ansteigt, gelten wieder neue Maßnahmen.

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(Symbolbild) | Foto: Marvin König

Braunschweig. Seit Mittwoch gelten in Braunschweig die Regeln der neuen Niedersächsischen Corona-Verordnung, daher wurde die von der Stadt in der vergangenen Woche erlassene Allgemeinverfügung aufgehoben. Diese basierte noch auf der Stufenregelung der alten Corona-Verordnung. Die Aufhebung der Allgemeinverfügung tritt am morgigen Samstag in Kraft. Eine Warnstufe nach der neuen Verordnung gilt laut einer Pressemitteilung der Stadt in Braunschweig derzeit noch nicht.


Die Stadt weist darauf hin, dass sich die nun zu beachtenden Schutzmaßnahmen allein aus der aktuellen Verordnung ergeben. Dabei ist zu beachten, dass in Braunschweig bisher keine Warnstufe gilt und damit nur die inzidenzunabhängigen Bestimmungen, wie die AHA-Regeln und die 3G-Regel für Großveranstaltungen und Diskotheken, Shisha-Bars und ähnliche Einrichtungen beachtet werden müssen.

Sollte die Inzidenz in Braunschweig künftig an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen höher als 50 sein oder die Warnstufe 1 durch Überschreitung einer Schwelle bei der Hospitalisierungsquote oder der Auslastung der Intensivbetten erreicht werden, wird die Stadt dies in einer neuen Allgemeinverfügung feststellen und über die dann geltenden Bestimmungen informieren.


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