„Superwahljahr“ 2021: Stadt sucht dringend Wahlhelfer

Um alle Wahlvorstände vollständig besetzen zu können, fehlen nach aktuellem Stand jedoch noch mindestens rund eintausend engagierte Bürger.

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Braunschweig. Im "Superwahljahr" 2021 finden in Braunschweig gleich zwei Wahlen statt: Bei der Kommunalwahl am 12. September werden die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister, der Rat der Stadt und die Stadtbezirksräte neu gewählt. Die Braunschweiger entscheiden darüber, wer in den nächsten fünf Jahren Politik in und für Braunschweig macht. Sollte es zur Stichwahl bei der Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters kommen, findet diese zeitgleich mit der Bundestagswahl am 26. September statt. Für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen werden an jedem Wahlsonntag rund 2.200 Wahlhelfer benötigt.


Um alle Wahlvorstände vollständig besetzen zu können, fehlen nach aktuellem Stand jedoch noch mindestens rund eintausend engagierte Bürger. Durch Umzüge, Krankheit oder aus Altergründen reduziert sich die Anzahl der stets freiwillig gemeldeten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer regelmäßig. Kurzfristig kommt es bis zum Wahlsonntag auch immer wieder zu Krankmeldungen. Verschärfend kommt hinzu, dass die Anzahl der Wahlvorstände von 171 auf 175 und die der Briefwahlvorstände von 52 auf 81 erhöht werden musste. Außerdem liegen die beiden Wahlsonntage nur zwei Wochen auseinander. Darüber hinaus kandidieren bei der Kommunalwahl viele Wahlhelferinnen und Wahlhelfer selbst und dürfen daher nicht eingesetzt werden.

Die Stadt suche daher dringend weitere Helfer, die zu den Wahlen im September wahlberechtigt sind und an dieser wichtigen demokratischen Aufgabe mitwirken möchten, sagte der stellvertretende Wahlleiter Hermann Klein. Er bitte die Braunschweiger, die Durchführung der Wahlen zu unterstützen. Wahlberechtigt ist man bei der Kommunalwahl ab 16 und bei der Bundestagswahl ab 18 Jahre. Die bereits gemeldeten Wahlhelfer werden gebeten, für das Engagement zum Beispiel im Freundes-, Bekannten- und Kollegenkreis zu werben.

Wer sich zum ersten Mal meldet, muss keine Sorge haben, mit der Aufgabe überfordert zu sein, betont Klein: "In jedem Wahlvorstand werden erfahrene Wahlhelferinnen und Wahlhelfer eingesetzt, die ihr Praxiswissen einbringen. Neulinge sind also nicht auf sich allein gestellt. Sollten Fragen trotzdem einmal nicht vor Ort geklärt werden können, sind wir im Wahlamt am Wahlsonntag jederzeit ansprechbar und können unterstützen". Klein verwies auf ein Erklärvideo und viele weitere Informationen unter www.braunschweig.de/wahlvorstand, wo die Aufgaben eines Wahlvorstandes geschildert werden.

Wahlhelfer werden eingearbeitet


Der Einsatz der rund 2.200 Wahlhelfer erfolgt an den Wahlsonntagen in den Wahlvorständen im Stadtgebiet sowie in der zentralen Briefwahlauszählung. Ziel ist es, sie möglichst wohnortnah einzusetzen. Am Wahltag besteht die Tätigkeit in den Wahllokalen überwiegend darin, das Wahlrecht der Wählerinnen und Wähler zu kontrollieren, die Stimmzettel auszugeben sowie am Abend nach 18.00 Uhr die Stimmen auszuzählen. Der Wahltag beginnt mit der Einrichtung des Wahllokals um 7.30 Uhr. Zum Tagesablauf vereinbaren die Wahlvorstände untereinander Pausen. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in der zentralen Briefwahlauszählung beginnen am frühen Nachmittag mit vorbereitenden Aufgaben. Auch hier sind nach 18.00 Uhr die abgegebenen Briefwahl-Stimmen auszuzählen.
Vor der Wahl bietet die Stadt Braunschweig verschiedene Möglichkeiten zur Vorbereitung, um sich mit dem Ablauf im Wahllokal und der Auszählung der Stimmzettel vertraut zu machen. Das Wahlamt stellt Broschüren und Online-Schulungen bereit. Wenn möglich, wird es auch Präsenz-Seminare geben.

Zu möglichen Auswirkungen der Pandemie-Situation sagte der stellvertretende Wahlleiter Hermann Klein: "Derzeit ist es für niemanden absehbar, welche Kontaktbeschränkungen im September eventuell noch gelten werden. Klar ist aber, dass wir Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigen und wir müssen mit der Suche jetzt beginnen. Klar ist auch: Wir werden diese Wahlen unter angepassten Hygienekonzepten durchführen. Die Gesundheit geht immer vor. Meine Bitte ist: Wenn Sie sich diese Aufgabe vorstellen können, melden Sie sich bitte jetzt bei uns."

Die Mitglieder in den Wahlvorständen erhalten für ihre Tätigkeit am Wahltag eine Aufwandsentschädigung. Sie beträgt für die Kommunalwahl 70 Euro und für die Bundestagswahl 35 Euro. Sollte neben der Bundestagswahl noch eine OB-Stichwahl stattfinden, wird am 26. September eine Aufwandsentschädigung in Höhe von insgesamt 50 Euro gezahlt. Die Registrierung als Wahlhelferin und Wahlhelfer ist im Internet unter www.braunschweig.de/wahlhilfe möglich. Bürgerinnen und Bürger können sich für die Anmeldung und weitere Fragen aber auch telefonisch unter 0531 - 470 4114 oder per E-Mail an wahlen@braunschweig.de an das Wahlamt wenden.


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