Tanzveranstaltungen und Wochenmärkte - Das gilt über Ostern

Von Donnerstag bis Samstag sind Tanzveranstaltungen verboten. Einige Märkte werden auf Gründonnerstag vorverlegt.

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Symbolbild | Foto: regionalHeute.de

Die Stadt Braunschweig weist in einer Pressemitteilung daraufhin, dass von Gründonnerstag bis Ostersamstag keine Tanzveranstaltungen erlaubt sind. Auch die Termine der Wochenmärkte ändern sich.



Der Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherhei weist darauf hin, dass aufgrund der Bestimmungen des Niedersächsischen Feiertagsgesetzes für die Zeit von Gründonnerstag, ab 5 Uhr bis Samstag, 24 Uhr, öffentliche Tanzveranstaltungen verboten sind. Darüber hinaus sind am Karfreitag sämtliche Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über die Abgabe von Speisen und Getränken hinausgehen (zum Beispiel Musikdarbietungen, Preisskate und -kegeln etc.), öffentliche sportliche Veranstaltungen und alle sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, außer, wenn sie der geistig-seelischen Erhebung oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen und auf den ernsten Charakter des Tages Rücksicht nehmen zusätzlich verboten.

Märkte vorverlegt


Die städtischen Wochenmärkte Erfurtplatz, Nibelungenplatz, Wenden und Westfalenplatz werden von Karfreitag, auf Donnerstag, von 8 bis 13 Uhr vorverlegt. Das auf den Wochenmärkten gültige absolute Halteverbot gilt auch für die vorgezogenen Märkte. Die städtischen Wochenmärkte finden am Gründonnerstag vormittags in Lehndorf und in der Weststadt sowie nachmittags auf dem Magnikirchplatz und am Stadtpark wie gewohnt statt. Auch am Ostersamstag haben alle städtischen Wochenmärkte planmäßig geöffnet.

Aktualisiert, Dienstag 14:25 Uhr:
Wie die Stadt Braunschweig am Dienstag mitteilt, fällt der üblicherweise dienstags und freitags stattfindende Wochenmarkt auf dem Nibelungenplatz aufgrund der Feiertage am Freitag, 15. April und am Dienstag, 19. April aus. Der Freitagstermin wird nicht, wie zunächst angekündigt, auf Donnerstag vorgezogen.