Tanzverbot am Karfreitag

von Robert Braumann




Braunschweig. Der Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit der Stadt Braunschweig weist darauf hin, dass für die Zeit von Donnerstag, (2. April, 5 Uhr ) bis Sonnabend (4. April, 24 Uhr), öffentliche Tanzveranstaltungen verboten sind.


Das schreibt das Niedersächsischen Feiertagsgesetzes vor. Darüber hinaus sind am Karfreitag in Räumen mit Schankbetrieben sämtliche Veranstaltungen, die über die Abgabe von Speisen und Getränken hinausgehen (zum Beispiel Musikdarbietungen) nicht zulässig.  Auch öffentliche sportliche Veranstaltungen sind untersagt. Genauso wie alle sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, außer wenn sie der geistig-seelischen Erhebung oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen und auf den ernsten Charakter des Tages Rücksicht nehmen.