Braunschweig. Ist der Spielplatz im Inselwallpark ein Tatort? Diesen Eindruck haben zumindest der Anwohner Maximilian Wiecha und weitere Zeugen, die Anzeige gegen Unbekannt wegen Tierquälerei gestellt haben. "Dort werfen Kinder teilweise Ziegelstein große Steine auf Enten am Ufer des Neustadtmühlengrabens. Die Situation erlebt man bei gutem Wetter nahezu täglich", berichtet Wiecha unserer Online-Zeitung. Die Folge seien Humpeln, gebrochene Flügel und andere schwere Verletzungen. Eines der verletzten Tiere brachte Wiecha zu einem Tierarzt nach Wolfenbüttel. Diesem blieb nichts anderes übrig, als die Ente einzuschläfern.
"Die Verletzung war ein einziger Trümmerhaufen - trotz größter fachärztlicher Mühe musste das nur wenige Wochen alte Entenjungtier von seinen Schmerzen erlöst werden", schildert Maximilian Wiecha seine Beobachtungen der Polizei. Kein Einzelfall - eine andere Zeugin habe bereits eine Gans mit gebrochenem Flügel eingesammelt und versorgt. Doch wie kommt es dazu? Dass die Verletzungen von anderen Tieren stamme, sei durch den Tierarzt ausgeschlossen worden.
Nach dem Röntgen ließ der Tierarzt diese junge Ente nicht mehr aufwachen - ihre Verletzungen waren zu schwer. Foto: Privat
An dem Spielplatz nahe der Löbbeckeinsel seien Kinder häufig an das Ufer des Neustadtmühlengrabens gegangen, um dort - zumeist zum Spielen - Erde und Steine aufzuklauben. Einige jedoch würden diese als Wurfgeschosse gegen die Tiere im Park verwenden, sie jagen oder nach ihnen treten. "Immer wieder habe ich Wasservögel mit verletzten Flügeln und humpelnd am Ufer gesehen. Aber erst, nachdem ich solche Situationen live miterlebt habe, dass Kinder Dreck und Steine nach Enten schmissen, habe ich das damit in Verbindung gebracht", so Wiecha. Mehrfach habe er Kinder darauf angesprochen, deren Eltern im direkten Umfeld standen, am Handy spielten und sich nicht für das Treiben ihrer Kinder interessierten.
Wiecha sei sprachlos gewesen - und wendete sich mit einem Schreiben an die Stadt Braunschweig: "In Riddagshausen gibt es sehr schöne Achtung-Entenfamilie-Schilder, sicherlich wäre ein solches Schild in der aktuellen Situation hier auch angebracht". Doch auf seine Anregung antwortete die Stadt Braunschweig lediglich, dass das Szenario zwar bedauerlich sei, das "individuelle Fehlverhalten der Kinder und Erwachsenen" jedoch "bedauerlicherweise" keine Rechtsgrundlage zur Aufstellung eines Schildes böte. Außerdem sei das Verletzen von Tieren ohnehin verboten.
Kriminalpolizei wirft ein Auge auf den Park
Wie Polizeisprecher Dirk Oppermann erklärt, sei hier ein Paragraph des Tierschutzgesetzes heranzuziehen: "Wer ein Tier vorsätzlich verletzt oder quält, begeht eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz. In dem konkreten Fall ist aber nur das Ergebnis bekannt. Ein Tier wurde verletzt. Die Ursache der Verletzung ist nicht bekannt. Hier muss nicht zwangsläufig von einer Straftat ausgegangen werde." Der zuständige Ermittler der Kriminalpolizei habe sich jedoch bereits mit den beteiligten Personen verständigt und habe ein Auge auf die Situation: "Er wird auch weiterhin unregelmäßig im Park präsent sein", erklärt Oppermann und ergänzt: "Das zuständige Polizeikommissariat Mitte hat ebenfalls Kenntnis vom Sachverhalt und wird den Park bestreifen." Ebenso sei der städtische Ordnungsdienst informiert worden.
"Ein Schild kann Fehlverhalten nicht verhindern"
Die Stadt Braunschweig rät, beim Beobachten einer solchen Tat unverzüglich die Polizei zu informieren. Es handele sich um eine Straftat, die von der Staatsanwaltschaft verfolgt wird. Der städtische Ordnungsdienst, so Stadtsprecher Adrian Foitzik, könne im Rahmen seiner Kontrollgänge auch den Bereich in Augenschein nehmen und Eltern ansprechen, wenn Fehlverhalten festgestellt wird. "Das kann allerdings Fehlverhalten nicht verhindern. Ebensowenig wie Schilder das können", meint der Pressesprecher. Eine Einzäunung des Spielplatzes oder eine bauliche Änderung an der Uferbefestigung sei ebenso wenig praktikabel: "Bauliche Abgrenzungen oder ein Abtragen der Steine verändert die Parkstruktur, die Steine dienen der Ufersicherung. Fehlverhalten verhindert das auch nicht, übrigens auch nicht an anderen Stellen."
Geldbußen bis zu 25.000 Euro
Stadt und Polizei raten, sich bei der Beobachtung einer solchen Situation unverzüglich an die Ordnungsbehörden zu wenden. Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes stell die ungerechtfertigte Tiertötung sowie die rohe und quälerische Misshandlung von Tieren unter teilweise hohe Geldstrafen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Geahndet wird laut Tierschutzbund die vorsätzlich begangene Tierquälerei, liegt eine versuchte oder fahrlässige Tierquälerei oder sonstige Tiermisshandlung vor, werde diese als Ordnungswidrigkeit eingestuft und im Bußgeldverfahren nach Paragraf 18 des Tierschutzgesetzes mit Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet. Unter Umständen kommt auch eine Anzeige wegen Sachbeschädigung in Betracht, da besonders Wildtiere vor dem Gesetz als Gegenstände betrachtet werden.
Die Stadt Braunschweig betont, dass die Situation von Stadt- und Wildtieren nicht egal sei: "Was die Stadtverwaltung für den Tier- und Artenschutz tut, kann hier auch aus Kapazitätsgründen nicht aufgeführt werden", so Stadtsprecher Foitzik abschließend.
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