Braunschweig. Am Tag vor Silvester des vergangenen Jahres kam es im Westlichen Ringgebiet zu einem furchtbaren Verbrechen. Ein 70-Jähriger wurde bei einem Übergriff in seiner Wohnung getötet, seine Lebensgefährtin erlitt schwere Verletzungen. Nun gibt die Staatsanwaltschaft weitere Details zu der grausamen Tat und zum Täter bekannt.
Es waren erschreckende Szenen, die sich in der Nacht auf den 30. Dezember 2025 in einer Doppelhaushälfte im Vogelsang abspielten. Die Staatsanwaltschaft hat beantragt, den mutmaßlichen Täter in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Dem Mann wird vorgeworfen, im Zustand der Schuldunfähigkeit heimtückisch einen Menschen getötet und eine weitere Person körperlich misshandelt und an der Gesundheit geschädigt zu haben. Erster Staatsanwalt und Pressesprecher Christian Wolters schildert das Geschehen, wie es sich den Ermittlungen zufolge zugetragen hat.
Täter und Opfer kannten sich nicht
Gegen 3 Uhr in der Nacht soll sich der Beschuldigte, ein 26-jähriger Deutscher, zum Doppelhaus im Vogelsang begeben haben. Hierbei betrat er zunächst das Grundstück der linken Hälfte des Doppelhauses. Hier soll sich der Angeschuldigte umgesehen haben, das Grundstück jedoch ohne Weiteres wieder verlassen haben. Anschließend soll er dann das Grundstück der späteren Opfer, eines 70-jährigen Mannes und seiner 64-jährigen Lebensgefährtin, die in der rechten Hälfte des Doppelhauses wohnten, betreten haben. Eine persönliche Verbindung des Angeschuldigten zu den Opfern habe laut Wolters nicht bestanden.
Über die Hofeinfahrt begab sich der Angeschuldigte auf die Rückseite des Hauses. Vom Hof gelangte er schließlich zur Hauseingangstür. Dort soll er den mittig in der Hauseingangstür eingelassenen Glaseinsatz gewaltsam und vollständig aus der Tür entfernt und sich so Zutritt zum Vorraum des Hauses verschafft haben.
Angreifer soll unter Wahnvorstellungen gelitten haben
Gegen 3:30 Uhr morgens soll der Angeschuldigte an der Wohnung geklingelt haben. Ob er die Klingel an der Haustür oder die im Vorraum nutzte, lasse sich laut Wolters nicht mehr genau klären – beide klingen identisch. Durch das Klingeln wurden die Opfer, die bis dahin im Schlafzimmer geschlafen hatten, geweckt. Der 70-Jährige sei aufgestanden und in Richtung Flur gegangen. Zeitgleich soll der 26-Jährige durch die Durchgangstür des Vorraums in das Treppenhaus gegangen und sich über den Treppenaufgang zur Hochparterrewohnung begeben haben. Hierbei sollen der Angeschuldigte und der Mann schließlich aufeinandergetroffen sein, wobei sich nicht näher aufklären lasse, welcher der beiden die Wohnungstür öffnete. Sobald der Angeschuldigte den 70-Jährigen sah, soll er den Entschluss gefasst haben, diesen zu töten. In seiner krankhaften Vorstellung soll er den Mann für einen „bösen Menschen“ und Pädophilen gehalten haben. Er habe dabei bewusst ausgenutzt, dass das Opfer völlig arglos war und mit keinerlei Angriff rechnete, schildert Wolters weiter.
Mann sticht und schlägt auf Opfer ein
Nachdem die Tür offenstand, soll der Beschuldigte in den Flur eingedrungen, eine Nagelschere vom Schrank gegriffen und den Mann sofort und ohne Vorwarnung angegriffen haben. Er soll auf den 70-Jährigen eingeschlagen und diesen gewürgt haben. Außerdem soll er mit der Schere auf dessen Hals eingestochen haben. Als die Lebensgefährtin durch das Poltern und die Hilferufe aufmerksam wurde und in den Flur eilte, soll sich der Angreifer kurzzeitig ihr zugewandt und ihr mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, woraufhin sie sich zunächst ins Schlafzimmer zurückzog.
Der Angeschuldigte habe jedoch nicht vom eigentlichen Opfer abgelassen. Auch als die Frau ein zweites Mal mit ihrem Gehstock bewaffnet versuchte, einzugreifen, soll sie der 26-Jährige erneut brutal niedergeschlagen haben, bis sie sich verletzt unter ihre Bettdecke rettete. Während der 70-Jährige mehrfach um Hilfe schrie, soll der Angeschuldigte weiter auf diesen eingewirkt haben, wobei es ihm nach Auffassung der Staatsanwaltschaft darauf ankam, den Tod des Opfers herbeizuführen.
Die Verletzungen waren verheerend und tödlich. Der 70-Jährige erlitt schwerste Stichverletzungen und verstarb noch am Tatort. Auch die Lebensgefährtin trug schwere Verletzungen davon.
Spürhund führt zu mutmaßlichem Täter
Der 26-Jährige floh zunächst vom Tatort, konnte aber kurze Zeit später festgenommen werden. Ein Spürhund der Polizei konnte die Fährte des mutmaßlichen Täters am Tatort aufnehmen und verfolgen. Der Angeschuldigte wurde um kurz nach 4:30 Uhr von zwei Polizeibeamten in einer nahegelegenen Obdachlosenunterkunft angetroffen und festgenommen. Eine Blutprobe habe einen positiven Befund auf Cannabinoide und Methadon sowie Diazepam und Nordazepam ergeben. Alkohol sei nicht nachgewiesen worden.
Zum Zeitpunkt der Tat habe der Beschuldigte laut Wolters unter einem akuten psychotischen Schub im Rahmen einer chronischen Schizophrenie gelitten, wodurch seine Einsichtsfähigkeit krankheitsbedingt mit hoher Wahrscheinlichkeit sicher aufgehoben gewesen sei.
26-Jähriger in Psychiatrie
Gegen den Angeschuldigten wurde zunächst ein Haftbefehl erlassen. Nach dem Bekanntwerden seiner psychischen Erkrankung wurde der Haftbefehl in einen Unterbringungsbefehl umgewandelt und der Angeschuldigte vom Gefängnis in ein psychiatrisches Krankenhaus verlegt, wo er nach wie vor vorläufig untergebracht ist.
Der Angeschuldigte ist wegen kleinerer Delikte wie Bedrohung, Beleidigung, Trunkenheit im Verkehr und Besitz von Betäubungsmitteln vorbestraft (Geldstrafen). Ein Verfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte wurde wegen Schuldunfähigkeit eingestellt.

