TU Braunschweig führt Parkgebühren ein - auch Studenten sollen zahlen

Die Uni will damit gegen Fremdparker auf ihren Parkplätzen vorgehen. Die Stadt reagiert auf den zu erwartenden steigenden Parkdruck im Uni-Viertel.

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Der Mensaparkplatz in der Katahrinenstraße ist nur für TU-Mitglieder gedacht. Das soll durch die Einführung von Gebühren umgesetzt werden.
Der Mensaparkplatz in der Katahrinenstraße ist nur für TU-Mitglieder gedacht. Das soll durch die Einführung von Gebühren umgesetzt werden. | Foto: Matthias Kettling

Braunschweig. Nach der Einführung von Parkgebühren im gesamten Bereich innerhalb der Okerumflut ist auch der Parkdruck auf das Uni-Viertel rund um den Hauptcampus gestiegen. Die TU Braunschweig reagiert jetzt mit der Einführung eines eigenen Parkraumbewirtschaftungskonzeptes für die Parkplätze im Eigentum der TU. Dies hat nun wiederum die Stadt Braunschweig veranlasst, darauf zu reagieren.



Die TU Braunschweig habe sich seit 2021 intensiv mit dem Thema Parkraum beschäftigt und im engen Austausch zwischen dem Präsidium, den Beschäftigten und anderen Interessengruppen ein Parkraumbewirtschaftungskonzept erarbeitet, teilt Dr. Jörn Rieckhoff, Leiter Kommunikation und Presse der Technischen Universität Braunschweig, auf Anfrage von regionalHeute.de mit. Nach einer Testphase Ende des Jahres solle im ersten Quartal 2026 auf allen Parkflächen der TU ein kostenpflichtiges Parkraummanagement eingesetzt werden. Mitglieder der TU können dann ihre Fahrzeuge über eine Online-Plattform registrieren. Sie zahlen eine monatliche Parkgebühr.

Reaktion auf vermehrte Fremdparker


Damit reagiere die TU Braunschweig auf den steigenden Parkdruck in der Stadt, der dazu führe, dass immer wieder Parkplätze, die eigentlich für Mitarbeiter, Studenten und Gäste der TU vorbehalten sind, von Fremdparkern belegt würden. "Die Parkkontrolle erfolgt vollautomatisiert durch Kameras und Datenbankabgleiche, sodass Fahrzeuge ohne Berechtigung erfasst und gegebenenfalls Bußgelder für unberechtigt abgestellte Fahrzeuge verhängt werden können", betont Rieckhoff.

Die Kameras erfassen dabei die Kennzeichen der ein- und ausfahrenden Autos. Diese würden mit den Kennzeichen abgeglichen, die die Nutzer bei ihrer Registrierung hinterlegt haben. Damit werde sichergestellt, dass die Parkplätze der TU Braunschweig nicht von unberechtigt Parkenden belegt werden. Die erfassten personenbezogenen Daten der Fahrzeughalter würden cloudbasiert gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet. Die Einhaltung der Datenschutzrichtlinien durch den Anbieter wurde durch den Datenschutzbeauftragten der TU überprüft. Externe Besucher sollen über Hinweisschilder an den Einfahrten auf die Erfassung der Nummernschilder hingewiesen werden.

Mehr als ein Auto registrierbar


Die Parkgebühr soll 10 Euro monatlich betragen und kann online bezahlt werden. Diese Gebühr diene dazu, dass das notwendige technische System zur Parkraumkontrolle finanziert werde. Nutzer sollen auch mehr als ein Fahrzeug registrieren können, so dass auch Fahrgemeinschaften oder das Parken mit Zweitfahrzeugen möglich seien. Wichtig sei jedoch, dass nur jeweils eins der registrierten Fahrzeuge zu einem Zeitpunkt auf den Parkflächen geparkt werden darf.

Die Parkgebühren können kalendermonatsweise, jährlich oder im Abo-Verfahren entrichtet werden. Besondere Personengruppen, wie Schwerbehinderte, können von der Zahlung befreit werden, und es werde spezielle Registrierungsmöglichkeiten für Dienstwagen, Servicedienste und Gäste geben. Darüber hinaus soll es Härtefallregelungen geben.

Mensa-Parkplatz betroffen


Das System soll auf allen Parkplätzen der TU eingeführt werden, etwa auch am Campus Nord. Doch die größten Auswirkungen dürfte es wohl am Hauptcampus geben, wenn der viel genutzte Mensa-Parkplatz in der Katharinenstraße unter diese Regel fällt. Unsere Frage, wie die TU das Risiko eines erheblichen Parksuchverkehrs bewertet, da ja die Parkplätze im öffentlichen Raum außerhalb der Okerumflut weiterhin kostenlos bleiben, ließ die Universität unbeantwortet.

Während der linke Parkstreifen in der Katharinenstraße Anwohnern vorbehalten ist, kann der rechte Parkstreifen frei genutzt werden.
Während der linke Parkstreifen in der Katharinenstraße Anwohnern vorbehalten ist, kann der rechte Parkstreifen frei genutzt werden. Foto: Matthias Kettling


Bei der Stadt hat man dagegen auf die Ankündigung der TU bereits reagiert, um dem steigenden Parkdruck für Anwohner zu begegnen. Im Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben am vergangenen Freitag wurde eine Verwaltungsvorlage mit großer Mehrheit beschlossen, die die Ausweitung des Anwohnerparkens vorsieht. Dies betrifft vor allem Straßen mit Wohnbebauung wie die Göttingstraße und die Zimmerstraße innerhalb des Rings oder die Gaußstraße.

Mischprinzip soll gelten


Dabei soll das sogenannte „Mischprinzip“ zum Tragen kommen, bei dem das Parken mit Parkscheibe tagsüber (8 bis 18 Uhr) bis zu drei Stunden auch für alle anderen zulässig sei. So können Besucher, Dienstleister oder Kunden tagsüber weiterhin die Parkplätze nutzen. Die Höchstparkdauer von drei Stunden führe zu einem höheren Umschlag auf den Parkplätzen und somit zu besseren Chancen, einen freien Parkplatz zu finden, insbesondere für die Bewohner, so die Verwaltung. Unbewirtschaftete Parkplätze, auf denen für unbegrenzte Zeit geparkt werden könne, stünden aber weiterhin zur Verfügung.

Zusätzlich würden der Wendentorwall sowie der Fallersleber-Tor-Wall für das Parken mit Bewohnerparkausweis freigegeben, um den Bewohnern am Rand der jeweiligen Parkzone weiteren Parkraum in Wohnortnähe verfügbar zu machen. Die Beschilderung für die neue Parkregelung im öffentlichen Bereich soll ab Mitte November beginnen und bis Anfang Dezember abgeschlossen sein.

Änderungsantrag abgelehnt


Ein Änderungsantrag der Gruppe Die FRAKTION BS. wurde dagegen mit großer Mehrheit abgelehnt. Dieser hatte ein Anwohnerparken ohne Mischprinzip und eine Ausweitung auf alle Fahrradstraßen im Uni-Viertel vorgesehen.

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