Tut die Stadt zu wenig bei der Durchsetzung der Mietpreisbremse?

Das Mieterbündnis Braunschweig erhebt schwere Vorwürfe gegen die Stadt. regionalHeute.de bat diese um Stellungnahme.

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Symbolfoto | Foto: Pixabay

Braunschweig. Die sogenannte Mietpreisbremse soll die Steigung von Wohnungsmieten in angespannten Wohnungsmärkten begrenzen. Sie gilt bereits seit 2015 und wurde kürzlich bis 2029 verlängert. In einer Pressemitteilung kritisiert nun das Mieterbündnis Braunschweig die Stadt Braunschweig scharf für ihre "anhaltende Untätigkeit bei der Durchsetzung der Mietpreisbremse". regionalHeute.de bat die Stadt um eine Stellungnahme.



Wie das Mieterbündnis erklärt, habe die Stadt in einem Schreiben vom 28. November 2025 mitgeteilt, dass sie Verstöße gegen die Mietpreisbremse nicht verfolgen werde, da es angeblich keine zuständige Aufsichtsbehörde und keinen Bußgeldtatbestand gebe. „Diese Haltung zeigt eine weitgehende Verweigerung, bestehende rechtliche Möglichkeiten zum Schutz der Mieterinnen und Mieter zu nutzen“, erklärt Jost Messerschmidt, Sprecher des Mieterbündnisses Braunschweig. „Andere Städte prüfen Hinweise, dokumentieren Verstöße und unterstützen Betroffene. In Braunschweig hingegen werden Mieterinnen und Mieter mit überhöhten Mieten faktisch allein gelassen.“

"Stadt ist rechtlich handlungsfähig"


Dabei blende die Stadt aus, dass Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes sehr wohl ein Einschreiten bei erheblichen Abweichungen vom Mietspiegel ermögliche, meint Messerschmidt. Da Braunschweig offiziell als angespannter Wohnungsmarkt gelte, könne die Stadt bei Mieten, die deutlich über dem Mietspiegel liegen, ordnungsrechtlich tätig werden und so die Einhaltung der Mietpreisbremse wirksam unterstützen. Die Stadt sei damit rechtlich handlungsfähig – nutze diese Möglichkeiten jedoch nicht.

„Diese Untätigkeit verlagert die Verantwortung vollständig auf die einzelnen Mieterinnen und Mieter. Sie sollen ihre Rechte nur noch über kostspielige und riskante Klagewege durchsetzen. Das kommt vor allem großen Wohnungsunternehmen zugute und geht zulasten der Menschen, die ohnehin unter steigenden Mieten leiden“, so Messerschmidt weiter.

Systematische Kontrolle des Mietspiegels


Das Mieterbündnis Braunschweig fordert die Stadt nachdrücklich auf, "unverzüglich aktiv zu werden, die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten nach Paragraf 5 Wirtschaftsstrafgesetz konsequent zu nutzen und über eine systematische Kontrolle des Mietspiegels endlich für eine wirksame Durchsetzung der Mietpreisbremse zu sorgen". Mieten, die mehr als 20 Prozent über dem Mietspiegel liegen, können und müssen als Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden, so Jost Messerschmidt abschließend.

Die Stadt Braunschweig weist den Vorwurf zurück. Man blende den Paragrafen 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes nicht aus, erklärt Stadtsprecher Rainer Keunecke. Man teile die Einschätzung, der sich auch der Deutsche Mieterbund angeschlossen habe, wonach diese Regelung „nicht praxistauglich“ sei.

"Nur in wenigen Einzelfällen"


In der Praxis werde das ins Jahr 1954 zurückgehende Gesetz im Blick auf Mieterhöhungen kaum angewendet, denn aktuell müssten Mieter selbst nachweisen, dass Vermieter eine Zwangslage bei der Wohnungssuche ausnutzen und dabei eine unangemessen hohe Miete verlangen würden. Ein solcher Nachweis sei in der Praxis schwer zu führen, wie Beispiele aus anderen Städten zeigten, wo das Gesetz nur in wenigen Einzelfällen zur Anwendung komme.

In dem Schreiben an das Mieterbündnis vom 28. November 2025 habe die Verwaltung darauf hingewiesen, dass im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbart wurde, eine Expertengruppe einzusetzen, die bis zum 31. Dezember 2026 einen Vorschlag unterbreiten soll, wie künftig ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse mit einem Bußgeld geahndet werden könne (Ziffer 780 des Koalitionsvertrages). Explizit werde darin auf die Reform zur Präzisierung der Mietwucher-Vorschrift im Wirtschaftsstrafgesetz und eine Bußgeldbewehrung bei Nichteinhaltung der Mietpreisbremse hingewiesen. Die Stadt Braunschweig werde sich mit dem Ergebnis auseinandersetzen und ihr Handeln daran ausrichten, so Keunecke abschließend.