Braunschweig. Eine Großtagespflegestelle in Braunschweig darf nicht mehr betrieben werden. Das hat die Stadt Braunschweig auf Nachfrage von regionalHeute.de bestätigt. Demnach hat das Jugendamt die Betreuung durch zwei Tagespflegepersonen beendet und deren Erlaubnis widerrufen.
Zu den konkreten Hintergründen machte die Stadt keine Angaben. Laut eines Berichts der Braunschweiger Zeitung soll eine vorübergehende Überbelegung der Grund sein. Dies bestätigte die Stadtverwaltung nicht. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes und weil es sich um ein laufendes Verfahren handelt, könne man sich nicht zu den Details äußern, heißt es.
Schutz der Kinder im Mittelpunkt
Allgemein betont die Stadt, dass die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben dem Wohl und Schutz der Kinder dient. Bei Verstößen sei das Jugendamt verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Diese reichen von Auflagen und Ermahnungen bis hin zum Entzug einer Betreuungserlaubnis.
Was passiert mit betroffenen Familien?
Kommt es zu einem kurzfristigen Ausfall einer Tagespflegestelle, verweist die Stadt auf etablierte Vertretungsmodelle. Eltern können sich an das Zentrale Familien-Service-Büro Braunschweig (DasFamS) wenden, das bei der Vermittlung einer Anschlussbetreuung unterstützt. Auch die Platzvermittlung für Kindertagesstätten bietet Beratung an.
Allerdings sei dies ein freiwilliges Angebot. Manche Familien griffen in solchen Situationen auch auf private oder familiäre Lösungen zurück.
Unterschied zu Kitas
Die Stadt weist außerdem darauf hin, dass Tagespflegestellen rechtlich keine Einrichtungen wie Kindergärten oder Krippen sind. Sie gelten vielmehr als familienähnliche Betreuungsform, die von selbständigen Tagespflegepersonen angeboten wird. Für Kitas gelten dagegen strengere Anforderungen und eine gesonderte Betriebserlaubnis.