Braunschweig. Im Februar 2014 wurden erneut durch die Polizei und Mitarbeiter des Zentralen Ordnungsdienstes im gesamten Stadtgebiet mehrere Alkoholtestkäufe durchgeführt.
Überprüft wurden insgesamt 60 Einzelhändler. In 26 Fällen wurden dabei wieder Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt, weil an die minderjährigen Testkäufer Alkohol verkauft wurde. In drei Geschäften wurde zudem die gesetzliche Altersgrenze für den Erwerb von gewalthaltigen Videos bzw. Videospiele nicht beachtet. Die Inhaber von Geschäften bzw. die Verkäufer, die Verstöße begangen haben, müssen mit einem Bußgeldverfahren rechnen.
„Dieses Ergebnis zeigt erneut, wie wichtig die Kontrollen von Polizei und Stadt sind“, sagte Ordnungsdezernent Claus Ruppert. „Es ist erschreckend, dass dieses Thema nach wie von vielen fahrlässig behandelt wird.“ Er verwies auf jüngste Berichte über Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen. „Es kann nicht sein, dass dem auch noch Vorschub geleistet wird.“ Hier trage der Handel große Verantwortung, der er gerecht werden müsse. Ruppert dankte der Polizei für die gute Zusammenarbeit in dieser Sache. „Wir setzen die Kontrollen vor diesem Hintergrund natürlich fort.“
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