Unerwünschte Einwanderer - Diese Nager dürfen nicht gefüttert werden!

Die Stadt Braunschweig weist auf das Fütterverbot in Parks und Grünanlagen hin, das nicht nur für Nutrias gilt. Um die Ausbreitung der aus Südamerika stammenden Tiere einzudämmen, sollen diese auch bejagt und gefangen werden.

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Archivbild | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. Auch in Braunschweiger Parks leben Nutrias, eine aus Südamerika stammende Nagetierart. Die Population hat sich in den vergangenen Jahren stark vergrößert und schnell ausgebreitet. Die Tiere wirken mitunter sehr zutraulich, sind aber Wildtiere. Die Stadtverwaltung erinnert deshalb in einer Pressemitteilung daran, dass sie nicht gefüttert werden dürfen.



Die neue Park- und Grünanlagensatzung untersagt das Füttern wasserlebender Säugetiere an Gewässern der städtischen Park- und Grünanlagen. Und bereits aus § 32 des Niedersächsischen Jagdgesetzes ergebe sich, dass Wildtiere nur in besonderen Ausnahmefällen und mit einer Genehmigung gefüttert werden dürfen und Verstöße mit einem Bußgeld geahndet werden können.

Ohne natürliche Feinde


Die Nutria ist eine invasive, gebietsfremde Art ohne natürliche Feinde. Ihre weitreichenden unterirdischen Bauten können die Stabilität von Gewässerböschungen gefährden. Durch den Einsturz oder das Abrutschen von Böschungen in das Gewässer können Personen gefährdet werden, wenn sie die Böschungen unter anderem auch mit Maschinen unterhalten. Es kann ferner zur Schädigung der Unterwasser- und Ufervegetation und Beeinträchtigungen der schützenswerten Flussmuschelbestände kommen, was wiederum Auswirkungen auf gewässerbewohnende Tierarten haben kann.

Auch private Eigentümer sollen helfen


Um die Verbreitung zu begrenzen und zu große Bestände zu verhindern, werden Nutrias insbesondere in den umliegenden Jagdbezirken bejagt. Auch im Stadtgebiet, wo ansonsten im befriedeten Bezirk keine Jagd stattfindet, können und sollen Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundstücke Nutrias fangen. Wenn sie selbst nicht im Besitz einer jagdrechtlichen Erlaubnis sind, können sie hierfür einen Jäger oder eine Jägerin beauftragten. Weitere Informationen sowie den Kontakt zu Jagdausübungsberechtigten sind erhältlich bei der Unteren Jagdbehörde per Mail an jagdrecht@braunschweig.de oder über das Bürgertelefon unter 0531/470-1.


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