Hannover/Braunschweig. Organspender sein - das ist eine Entscheidung, die in Deutschland jeder für sich treffen muss. Wer diesen Willen nicht bekundet, dessen Organe bleiben auch beim Hirntod nach einem Unfall bei ihm. In anderen Ländern gelten aber andere Regeln. Wer eine Reise ins Ausland plant, sollte trotz aller Vorfreude auf den Urlaub auch einen Gedanken an eventuelle Unfälle verschwenden.
Deutschland ist eines der wenigen Länder, in denen die Entscheidungslösung gilt. Das heißt, hier wird nur Organspender, wer seine Bereitschaft dazu erklärt hat. In vielen anderen Ländern wird Organspender, wer nicht widersprochen hat. Wer das nicht will, sollte sich einen Organspendeausweis in der jeweiligen Landessprache zu den Ausweispapieren legen, rät die Techniker Krankenkasse. Dann können die Rettungskräfte die Entscheidung nachvollziehen.
Übersicht über die Organspende-Regelungen in Europa:
- Belgien Widerspruchslösung
- Bulgarien Widerspruchslösung
- Dänemark Zustimmungslösung
- Deutschland Entscheidungslösung
- Estland Widerspruchslösung
- Finnland Widerspruchslösung
- Frankreich Widerspruchslösung
- Griechenland Widerspruchslösung
- Großbritannien Zustimmungslösung
- Irland Widerspruchslösung
- Italien Widerspruchslösung
- Kroatien Widerspruchslösung
- Lettland Widerspruchslösung
- Litauen Zustimmungslösung
- Luxemburg Widerspruchslösung
- Niederlande Zustimmungslösung
- Norwegen Widerspruchslösung
- Österreich Widerspruchslösung
- Portugal Widerspruchslösung
- Rumänien Zustimmungslösung
- Schweden Widerspruchslösung
- Slowenien Widerspruchslösung
- Slowakei Widerspruchslösung
- Spanien Widerspruchslösung
- Tschechien Widerspruchslösung
- Türkei Widerspruchslösung
- Ungarn Widerspruchslösung
- Zypern Widerspruchslösung
Das bedeuten die verschiedenen Lösungen:
Zustimmungslösung:
Der Verstorbene muss zu Lebzeiten, zum Beispiel mittels Organspendeausweis, einer Organentnahme zugestimmt haben. Liegt keine Zustimmung vor, können die Angehörigen über eine Entnahme entscheiden. Entscheidungsgrundlage ist der ihnen bekannte oder der mutmaßliche Wille des Verstorbenen.
Widerspruchslösung:
Hat der Verstorbene einer Organentnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen, so können Organe zur Transplantation entnommen werden. In einigen Ländern haben die Angehörigen ein Widerspruchsrecht.
Entscheidungslösung:
Jede Bürgerin und jeder Bürger soll die eigene Bereitschaft zur Organ -und Gewebespende auf der Grundlage fundierter Informationen prüfen und schriftlich festhalten. Dabei kann die Entscheidung sowohl für oder gegen eine Organ- und Gewebespende getroffen werden oder ganz auf eine Entscheidung verzichtet werden. Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Versicherten regelmäßig über die Möglichkeiten der Organ- und Gewebespende aufzuklären.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stellt Beiblätter zum Organspendeausweis in allen 23 Amtssprachen der EU unter www.organspende-info.de/organspendeausweis/beiblaetter zur Verfügung, die kostenfrei heruntergeladen werden können.
Wie es einer Herzpatientin geht, die einem Organspender ihr neues Herz verdankt, haben wir hier aufgeschrieben.