Unterhaltsvorschuss jetzt beantragen


Symbolfoto: pixabay
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Braunschweig. Die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende wurde am 17. August verkündet. Die Reform tritt damit wie geplant rückwirkend zum 1. Juli 2017 in Kraft. Die Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wurde aufgehoben und die Altersgrenze vom 12. auf das 18. Lebensjahr heraufgesetzt.


Daher haben nun unabhängig vom Alter alle Kinder bis zum 18. Geburtstag einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, soweit der betreuende Elternteil keinen Unterhalt erhält.

Alleinerziehende sollten die Leistung, soweit noch nicht geschehen, umgehend beim Fachbereich Kinder, Jugend und Familie beantragen. Die Unterhaltsvorschussstelle der Stadt Braunschweig, Campestraße 7, ist am Montag, Dienstag und Donnerstag jeweils von 9 bis 13 Uhr und zusätzlich am Dienstag von 15 bis 18 Uhr zu erreichen.