Untreue und Bestechlichkeit: Stadt Braunschweig nimmt Stellung

Oberbürgermeister Ulrich Markurth antwortet auf einen öffentlichen Brief des Bundes der Steuerzahler. Mehr als die Hälfte der entgangenen Steuereinnahmen seien bereits nachgezahlt worden.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Braunschweig. Ein Fall von Untreue und Bestechlichkeit im Braunschweiger Rathaus beschäftigt derzeit die Gemüter (regional Heute.de berichtete). Ein heute 66-jähriger Mitarbeiter der Stadt soll ein Abkommen mit zwei Spielhallenbetreibern getroffen haben. Gegen ein Schmiergeld mussten diese weniger Vergnügungssteuer an die Stadt abführen. Der Stadt entstand ein Schaden in Höhe von 721.608,68 Euro. Kürzlich forderte der Bund der Steuerzahler öffentlich eine Stellungnahme von Oberbürgermeister Ulrich Markurth. Diese liegt nun vor. Darin teilt der OB unter anderem mit, dass bereits rund 471.000 Euro der entgangenen Steuern nachgezahlt wurden.


Von den acht Steuerpflichtigen hätten vier die Rückstände ausgeglichen. Bei den übrigen vier würden derzeit noch "Beitreibungsmaßnahmen" durchgeführt, heißt es in dem Schreiben, das der Presse von der Stadt zur Verfügung gestellt wurde.

"Tägliche Kontrollen nicht möglich"


Die Verwaltungsspitze sei zunächst am 10. November 2015 und ergänzend am 11. November 2015 über die Vorfälle informiert worden. Die Erhebung der Vergnügungssteuer sei in der Vergangenheit stets nur von einer Dienstkraft durchgeführt worden. Die Vorgesetzten hätten in regelmäßigen Abständen insbesondere die Anzahl der besteuerten Geräte, aber auch die Höhe der Einnahmen auf Plausibilität geprüft. Bis zu dem Hinweis eines Steuerberaters im Herbst 2015 hätten sich keine Hinweise auf Auffälligkeiten oder Beanstandungen ergeben. Eine tägliche Kontrolle der Arbeit aller Sachbearbeiter könne im Rahmen der Dienstaufsicht nicht geleistet werden. Die Stadtverwaltung habe nach Entdeckung der Verfehlungen des Mitarbeiters entsprechende organisatorischen Maßnahmen ergriffen. Auch das Rechnungsprüfungsamt, das im Rahmen einer Sonderprüfung mit den Vorgängen befasst war, habe außer den Verfehlungen des betroffenen Beamten keinen Ansatzpunkt für weitere Pflichtverletzungen gesehen.

Verurteilung wegen Geldwäsche war später


Den Vorwurf des Bundes der Steuerzahler (BdSt), ob man angesichts einer Vorstrafe des 66-Jährigen wegen Geldwäsche den Bock zum Gärtner gemacht habe, kann die Stadt entkräften. "Nach der uns gegebenen Auskunft der Staatsanwaltschaft Braunschweig handelt es sich bei der Verurteilung wegen Geldwäsche um eine aus dem Oktober 2017. Geahndet wurde dabei eine Tat, die zeitlich nach dem Ausscheiden des Beamten aus der Stadtverwaltung erfolgt ist", so die Stadt. Den mit der Frage aufgeworfenen Zusammenhang gebe es also nicht.

Eine vom BsSt angefragte „Pensionierung unter Vorbehalt" des Mitarbeiters sei nicht erfolgt. Dies sei gesetzlich gar nicht vorgesehen. Hierfür sei auch keine Notwendigkeit erkennbar, da etwaige Dienstpflichtverletzungen auch gegen Ruhestandsbeamte verfolgt werden könnten. Im Hinblick auf eine Suspendierung mit Kürzung der Dienstbezüge sei darauf hinzuweisen, dass das Ruhegehalt eines Beamten grundsätzlich erheblich geringer ist als die aktiven Dienstbezüge. Auf der Basis der gesetzlichen Vorgaben komme hinzu, dass aufgrund der um rund fünf Jahre vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand weitreichende und dauerhafte Abschläge bei der Versorgung zu berücksichtigen sind. Es sei nicht erkennbar, dass eine Suspendierung bis zum Ende des Strafverfahrens hier einen Vorteil mit sich gebracht hätte.

Einzelfälle bringen gesamte Verwaltung in Verruf


Generell stellt Oberbürgermeister Ulrich Markurth klar, dass durch Verfehlungen Einzelner das Bild der gesamten Stadtverwaltung beschädigt werde. Das sei aber nicht gerechtfertigt, weil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung ihre Arbeit bis auf ganz wenige Ausnahmen ordnungsgemäß nach Recht und Gesetz erledigten. Daher gehe es um Einzelfälle, in denen Dienstkräfte mit krimineller Energie vorgehen und zum Teil erhebliche Schäden verursachten. "Solche beklagenswerten Vorgänge sind für die Verwaltungsspitze immer Anlass, sorgfältige Ermittlungen in dem jeweiligen Einzelfall und soweit erforderlich organisatorische Änderungen zu veranlassen", so Markurth


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