Braunschweig. Die Stadt wird ab Januar kommenden Jahres so genannte „Ventilwächter“ zur Sicherung von Kraftfahrzeugen einsetzen, die im Rahmen der Vollstreckungsverfahren gepfändet werden. Sie werden auf die Reifenventile der Autos gesetzt und wirken als Wegfahrsperre.
Die Pfändung des Fahrzeugs ist mitunter die einzige Möglichkeit, eine Forderung zu realisieren, wenn die Vollstreckungsschuldnerinnen und -schuldner nicht mitwirken. Beim Einsatz von Ventilwächtern im Rahmen der Pfändung von Kraftfahrzeugen handelt es sich lediglich um eine Sicherungsmaßnahme. Diese ermöglicht den Verbleib des gepfändeten Fahrzeugs am Standort der Schuldnerinnen und Schuldner, verhindert aber die weitere Nutzung. Der auf eine relativ kurze Zeitdauer gerichtete Einsatz von Ventilwächtern für gepfändete Kraftfahrzeuge steht im Einklang mit den geltenden Vorschriften und Grundsätzen für Vollstreckungsmaßnahmen. Den Zahlungspflichtigen wird dadurch eine letzte Möglichkeit eingeräumt, ihre rückständigen Forderungen zu begleichen und weitere Kosten für das Abschleppen zu vermeiden.
Zahlreiche Kommunen, z.B. die Städte Hannover Göttingen, Osnabrück und Krefeld, setzen bereits Ventilwächter ein. Nach den dort gemachten Erfahrungen wird die ganz überwiegende Mehrzahl der Forderungen bereits innerhalb von ein bis zwei Tagen gezahlt. Außerdem hat sich der grundsätzliche Einsatz der Ventilwächter schnell herumgesprochen und trägt so zur generellen Verbesserung der Zahlungsmoral bei.
Ventilwächter lässt Luft aus Reifen
Technisch funktionieren die Ventilwächter so, dass sie bei einer Geschwindigkeit von mehr als 15 Kilometern pro Stunde die Luft innerhalb von 200 bis 500 Metern kontrolliert aus den Reifen entweichen lassen, wenn das Fahrzeug in Bewegung gesetzt wird. Wird versucht, die Ventilwächter gewaltsam zu entfernen, entweicht die Luft sofort aus den Reifen.
Für die Pfändung und Sicherstellung werden am Fahrzeug Pfandsiegel und zwei Ventilwächter angebracht. Auf die Blockierung des Fahrzeugs wird mit zwei auffälligen neonfarbigen Aufklebern hingewiesen. Zusätzlich erhalten die Vollstreckungsschuldnerinnen und -schuldner eine „Benachrichtigung über die amtliche Blockierung“ sowie ein Pfändungsprotokoll. Bei Zahlung wird das Fahrzeug umgehend freigegeben und die Ventilwächter werden wieder entfernt. Erfolgt innerhalb von drei Werktagen keine Zahlung, wird das Fahrzeug abgeschleppt. Verstreicht auch eine nach dem Abschleppen zu setzende Frist ohne Zahlung, wird das Fahrzeug durch Versteigerung verwertet.