Veolia wird umstrukturiert – mit Folgen für BS Energy?

von Robert Braumann




Braunschweig. Die Firma Veolia beabsichtigt, zum 1.1.2015 Veränderungen an ihrer Gesellschaftsstruktur vorzunehmen, betrifft das auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG, den meisten als BS Energy bekannt? Schließlich hält die deutsche Tochter Veolia Wasser die Kapitalmehrheit (74,9 Prozent) bei BS Energy. Die restlichen 25,1 Prozent werden von der städtische Tochtergesellschaft Stadtwerke Braunschweig GmbH gehalten.

Bisher wurde kein Gremium des Rates über diese Umstrukturierung informiert. Aus diesem Anlass haben die Grünen in der Ratssitzung am gestrigen Abend eine Dringlichkeitsanfrage an die Verwaltung gestellt. Die Fragen die geklärt werden sollten: Seit wann weiß die Verwaltung von den Umstrukturierungsplänen? Welche Auswirkungen könnten die Änderungen auf die finanzielle Situation der Stadt Braunschweig haben? Und hat diese Umstrukturierung möglicherweise auch Auswirkungen auf die Braunschweiger Versorgungsbetriebe und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?

Keine abschließende Bewertung möglich


Die Verwaltung sei am 18. November 2014 per E-Mail informiert worden, das Schreiben sei am 20. November 2014 eingegangen. Auch Oberbürgermeister Markurth sei zu diesem Zeitpunkt informiert worden. Auf dieser Grundlage ist eine verwaltungsinterne Abstimmung zum weiteren Verfahren erfolgt. Zur rechtlichen und finanziellen Prüfung wurde eine renommierte externe Kanzlei eingebunden. Ob das Ganze auch Auswirkungen auf die finanzielle und rechtliche Situation hat, würde zur Zeit noch geprüft werden. Darüber soll der Rat zeitnah informiert werden.

Was wird aus den Angestellten?


Für die Mitarbeiter der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG (BVAG) sollen laut Verwaltung keine Probleme entstehen. Auf Anfrage der Stadtverwaltung hat BS Energy mitgeteilt, dass keinerlei unmittelbare Auswirkung auf das Unternehmen und dessen Tochtergesellschaften durch die Umstrukturierung entstehen würden. Die Änderungen beziehen sich nur auf die Konzernebene von Veolia. Dort gibt es aktuell die Vorgabe, weltweit in jedem Land eine Dachgesellschaft für sämtliche Aktivitäten einzurichten. In Bezug auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat die BVAG der Verwaltung mitgeteilt, dass deren Rechtsstellungen und Mitwirkungsmöglichkeiten nicht betroffen seien. Allenfalls könne es zur zusätzlichen Einrichtung eines Konzernbetriebsrates kommen.


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