Braunschweig. Bundesjustizminister Heiko Maas will erreichen, dass Facebook und andere soziale Netzwerke Hasskommentare innerhalb von 24 Stunden löschen. Am Montag hatte er sich mit Vertretern von Facebook getroffen. Das Unternehmen hatte schon im Vorfeld einen Maßnahmen-Katalog gegen Hetze im Netz veröffentlicht. Wie sinnvoll sind diese Regelungen? Das wollte regionalBraunschweig.de von Stefan Schaper, Medienkoordinator der Stadt Braunschweig, wissen.
Vereinbart wurde unter anderem, dass eine Arbeitsgruppe zum Umgang mit Hassbotschaften im Netz gebildet und finanziell von Facebook unterstützt wird. Künftig sollen auch Youtube und Twitter miteinbezogen werden. Facebook hat sich auch zu einer Kampagne zur Verstärkung der "Counter Speech", also der Gegenrede von Usern gegen Hasskommentare, verpflichtet. Kritisiert wird, dass die Zusagen von Facebook auf Freiwilligkeit basieren. Doch ganz so einfach sei es auch nicht, Regelungen zu finden, meint Stefan Schaper: "Es ist ein Anfang in die richtige Richtung, jedoch darf mal nicht übersehen, Facebook ist es us-amerikanisches Unternehmen, mit Europasitz in Irland. Deutsche Gesetze haben nur bedingt Einfluss auf den Konzern selbst. Hier treffen zwei verschiedene Vorstellungen von Meinungsfreiheit aufeinander, vielleicht ist mit der angesprochenen "Task-Force" ein Prozess in Gang gesetzt worden, aber man kann nicht erwarten, dass es sich von heute auf ändert."
Was kann man tun?
Was raten Sie Nutzern, wenn es im Netz zu Hetze kommt, wie sollte man sich wehren? Wie sollte man damit umgehen, wer kann helfen? "Zunächst einmal: Melden! Facebook muss deutlich mitbekommen, hier hat die Mehrheit der deutschen Nutzer kein Verständnis. Im nächsten Schritt kann der Nutzer den Verfasser auf sein Posting ansprechen, gerade jüngere User teilen vielfach Bilder, ohne das sie realisieren, worum es geht. Lassen sie sich aber nicht auf ein Diskussion ein, Hass-Posting sind indiskutabel. Blockieren sie den Nutzer und teilen sie ihm dies auch mit, eine stille Mehrheit unterstützt sonst eher. Ist für sie als Nutzer mehr als nur die "Geschmacksgrenze" überschritten, informieren sie die Behörden (www.online-strafanzeige.de), Facebook mag ja vielleicht nicht dem deutschen Strafrecht unterstehen, jeder Bürger und Nutzer der Bundesrepublik tut es."
Es könnte Folgen haben
Können Sie auch etwas zu den rechtlichen Hintergründen sagen, was droht einem Nutzer, der im Netz gegen andere hetzt, sich rassistisch äußert oder beleidigend äußert. "Eine Beleidigung zum Beispiel ist und bleibt eine Beleidigung, unabhängig vom Medium, dankenswerterweise "archiviert" Facebook die Daten ja auch für die Ermittlungsbehörden. Hass-Posting verschwinden nicht nach ein paar Minuten, wie beispielsweise irgendwelche Stammtischparolen, sie bleiben in sozialen Netzwerken womöglich ein Leben lang. Jeder Nutzer der derartige Parolen verfasst oder teilt begeht schlichtweg eine Straftat, die zum Glück immer häufiger auch geahndet wird." Doch der Experte sieht ein weiteres Problem: "Problematisch bei der ganzen Entwicklung ist leider, "bewege" ich mich bei Facebook viel in einem rassistischem Umfeld, so passen sich die angezeigten Postings diesem an. Der Nutzer nimmt vermeintlich an, seine unangebrachte Meinung sehr mehrheitstauglich. In Wirklichkeit berechnet lediglich ein Algorithmus seine bevorzugten Interessen, ein Mechanismus der Werbeeffekte maximieren soll, manipuliert so die Wahrnehmung.
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