Braunschweig. Niedersächsische Verbraucher erhalten nach wie vor Zahlungsaufforderungen verschiedener Routenplaner. Für eine Mitgliedschaft auf deren Internetportalen verlangen die Anbieter bis zu 500 Euro. Die Verbraucherzentrale rät, nicht zu zahlen. Denn die Bestellbuttons verstoßen gegen die geltende Buttonlösung.
Routenplaner sind in aller Regel kostenfrei im Internet nutzbar. Jedoch landen Verbraucher immer wieder in der Abofalle. „Ein Vertragsschluss ist den wenigsten Verbrauchern bekannt. Insbesondere die Website maps-routenplaner.net verstößt gegen die Buttonlösung“, erklärt Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Der Button 'Registrieren' ist völlig unzureichend und falsch beschriftet. Die Bestellfläche muss eindeutig, zum Beispiel mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder „kaufen“ gekennzeichnet sein.
Anbietern droht Strafverfolgung
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen beobachtet, dass die Formulierungen der Schreiben einen immer schärferen Ton annehmen. Was am Anfang mit einer Zahlungserinnerung beginnt, wird schnell zur letzten Mahnung, Übergabe an die Rechtsabteilung und endet mit der Androhung einer Weiterleitung an Strafverfolgungsbehörden. Manchmal wird dem Verbraucher eine Abschlagszahlung als „unkomplizierte Lösung“ angeboten: Er solle dann einen Teil der geforderten Summe bequem von zu Hause durch eine Wertkarte begleichen, die er über einen Amazon-Gutschein erwirbt.
Über folgende Routenplaner-Portale liegen der Verbraucherzentrale immer wieder Beschwerden vor:
Bei diesen drei Seiten ist eine Anmeldung nicht mehr möglich, das können lediglich bereits registrierte Nutzer. Mahnungen erfolgen allerdings durchaus.
Telefonische Beratung zum Thema gibt es auch am Verbrauchertelefon unter 0900 1 7979-01, Mo, Do von 10 bis 14 Uhr (für 1,50 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz - Mobilfunkpreise abweichend).