Braunschweig. Diskos und Clubs müssen ab 1. April in Braunschweig keine Vergnügungsteuer mehr zahlen. Einer entsprechenden Änderung der Vergnügungssteuersatzung stimmte der Rat der Stadt in seiner Sitzung am Dienstag einstimmig zu. Auch wird auf die Erhöhung der Steuersätze für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit verzichtet, die zur Haushaltsoptimierung empfohlen worden war.
Zukünftig will man auf die Besteuerung von Tanzveranstaltungen verzichten. Die Steuer decke zwar den Erhebungsaufwand, sei aber nicht mehr zeitgemäß, heißt es in der Verwaltungsvorlage. Aufgrund der Vielfalt von Aufführungen und Darbietungen, die unter diesen Begriff gefasst werden können, sei es fraglich, wann es sich um eine Tanzveranstaltung handele. So seien zum Beispiel Konzerte steuerfrei, Tanzveranstaltungen an sich aber nicht. Dabei seien die Grenzen inzwischen fließend, so geben beispielsweise DJs wie Musikbands Konzerte, auf denen natürlich auch getanzt wird, ohne dass es sich um eine Tanzveranstaltung im Sinne der Vergnügungssteuer handelt.
Abgrenzung zu Sex-Veranstaltungen
Ein weiterer Aspekt sei, dass man mit der Abschaffung der Besteuerung indirekt eine Förderung der durch Corona gebeutelten Kulturlandschaft der Stadt ohne zusätzliche Mittel durch öffentliche Kulturförderbeiträge bereit stelle. Gleichzeitig erfolg eine Abgrenzung zu Sex-Veranstaltungen wie Striptease oder Table-Dance, die weiterhin versteuert würden.
Auf die Erhöhung der Steuersätze für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit wolle man verzichten, da eine Erhöhung lediglich geringfügige haushaltrelevante Auswirkung habe und die Stadt im Vergleich zu den umliegenden Kommunen bereits in weiten Teilen höhere Steuersätze erhebe. In der Ratssitzung gab es zu diesem Tagesordnungspunkt keinen Redebedarf.
mehr News aus Braunschweig