Vermeintlicher Ladendieb beißt Polizisten in den Arm


Der Mann leistete erheblichen Widerstand. Symbolfoto: Alexander Panknin
Der Mann leistete erheblichen Widerstand. Symbolfoto: Alexander Panknin | Foto: Alexander Panknin

Braunschweig. Am Freitagabend kam es in einem Supermarkt zu einem Ladendiebstahl. Als der mutmaßliche Ladendieb von Polizisten gestellt wurde, griff der Mann die Beamten an und leistete erheblichen Widerstand. Dabei verletzte er vier Polizisten zum Teil schwer. Dies berichtet die Polizei.


Am Freitagabend habe ein Mitarbeiter eines Supermarkts einen Hinweis auf einen möglichen Ladendieb gegeben, nachdem die Warensicherungsanlage ausgelöst hatte. Der Mitarbeiter sei dem Mann gefolgt bis die hinzugezogene Streifenbesatzung ihn in einem nahegelegenen Drogeriemarkt antreffen konnte. Die Beamten hätten den Mann zunächst aufgefordert, sich auszuweisen. Der 46-Jährige sei jedoch nicht stehengeblieben und versuchte zu verhindern, dass die Polizisten dem Vorwurf des Ladendiebstahls nachgehen konnten.

Der Mann leistete heftige Gegenwehr


Als die Polizisten den Mann in einen Nebenraum baten, um in Ruhe alle erforderlichen Maßnahmen treffen zu können, sei dieser noch im Verkaufsraum auf die Polizeibeamten losgegangen und versuchte sie zu schlagen. Um weitere Angriffe durch den 46-Jährigen zu unterbinden, hätten ihn die Polizeibeamten zu Boden gebracht. Aufgrund der heftigen Gegenwehr sei es jedoch erst durch die Unterstützung weiterer Streifenbesatzungen gelungen, ihn unter Kontrolle zu bekommen. Hierbei sei auch der Einsatz von Pfefferspray erforderlich gewesen.

Durch das aggressive Verhalten des Mannes habe er den Polizisten unter anderem diverse Hämatome zugefügt, einen Polizisten biss er sogar in den Unterarm, eine blutende Wunde war die Folge. Gegen den 46-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Widerstandes gegen Polizeivollzugsbeamte und Körperverletzung eröffnet. Da die weiteren Ermittlungen nicht eindeutig belegen konnten, ob es sich bei den mitgeführten Gegenständen des Mannes um Diebesgut handelte, wurde kein Verfahren wegen Ladendiebstahls eingeleitet.


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