Vermieter muss ab November den Umzug bestätigen

von Sina Rühland


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Braunschweig. Mit dem neuen Bundesmeldegesetz (BMG), das am 1. November 2015 in Kraft tritt, wird erstmals das Melderecht in Deutschland vereinheitlicht. Das Gesetz bringt nun einige Änderungen mit sich, wie auch die Stadt Braunschweig mitteilte. Wer sich ab dem kommenden Monat nach einem Umzug ummeldet, hat dazu künftig 14 statt wie bisher eine Woche Zeit. Zudem muss eine Bestätigung des Vermieters vorgelegt werden. In puncto Datenschutz hat sich auch etwas getan.

Zum 1. November wird die Mitwirkungspflicht des Vermieters bei der An- und Abmeldung wieder eingeführt. Damit wollen Behörden Scheinanmeldungen und damit häufig verbundenen Formen der Kriminalität wirksamer begegnen. Künftig muss bei der Anmeldung in der Meldebehörde eine vom Vermieter ausgestellte Bescheinigung vorgelegt werden, mit der der Einzug in die anzumeldende Wohnung bestätigt wird. Die Wohnungsgeberbestätigung ist als Vordruck im Internet hinterlegt und kann unter www.braunschweig.de/buergerinfo heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Einwilligung für Werbenutzer erforderlich


Das neue Melderecht soll Bürger im Hinblick auf ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung stärken. Soweit beispielsweise Melderegisterauskünfte zur gewerblichen Nutzung erfragt werden, ist künftig der Zweck der Anfrage anzugeben und die Melderegisterauskunft ausschließlich zu diesem Zweck zu verwenden. Auskünfte aus dem Register für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels sind künftig nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen möglich. Die Einwilligung muss gegenüber der Auskunft verlangenden Stelle erklärt werden. Sie kann auch gegenüber der Meldebehörde als eine generelle Einwilligung für einen oder beide der genannten Zwecke erklärt werden. Bisher musste man der Auskunft widersprechen.

Im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Gesetzes werden auch Gebührenanpassungen vorgenommen. Insbesondere erhöhen sich ab 1. November die Gebühren für die einfache Melderegisterauskunft auf 9 Euro (bislang 7,50 Euro) beziehungsweise für die erweitere Melderegisterauskunft auf 20 Euro (bislang 10 Euro).

Weitere Informationen zu den Neuerungen im Melderecht finden Sie ebenfalls im Internet unter www.braunschweig.de/neuesmelderecht.