Versammlungsleitung gegen „Bragida“ war korrekt


Udo Sommerfeld. Foto: Archiv
Udo Sommerfeld. Foto: Archiv | Foto: Archiv



Braunschweig. Am 26. Oktober 2015 demonstrierte die "Bragida" vor dem Rathaus (regionalHeute.de berichtete). Im Zuge polizeilichen Begleitung der Demonstrationen forderte die Einsatzleitung einen Versammlungsleiter der "Anti-Bragida"-Veranstaltung, woraufhin sich der Fraktionsvorsitzende der Linken, Udo Sommerfeld, als solchen zur Verfügung stellte. Zwei Tage später, so Sommerfeld, sei gegen ihn ein Strafantrag gestellt worden, weil er laut örtlicher Polizei in mehreren Fällen gegen das Versammlungsgesetz verstoßen habe.

"Diese abwegige Sichtweise wurde von der Braunschweiger Staatsanwaltschaft nicht geteilt, ein entsprechendes Verfahren wurde nicht eröffnet und der Vorgang der Stadtverwaltung zur weiteren Prüfung übergeben", erklärt Sommerfeld. Die Stadtverwaltung habe jedoch die Tatvorwürfe teilweise aufgegriffen. Sommerfeld setzte sich juristisch zur Wehr und erreichte die Einstellung des Verfahrens. "Alle erhobenen Vorwürfe fielen letztlich in sich zusammen", heißt es in einer Mitteilung. Dazu erklärt Udo Sommerfeld abschließend: „Mir ist es deshalb wichtig, diesen Vorgang zu veröffentlichen, da es Dutzende ähnlich gelagerte Fälle gibt. Die Polizei hat innerhalb des letzten Jahres im erheblichen Umfang versucht, den Protest gegen Rassismus und Rechtsextremisten zu kriminalisieren. Wegen Nichtigkeiten und auch weil Menschen ihr Recht auf Meinungsfreiheit genutzt haben – was auch juristisch nicht nur Rassisten und Wutbürgern zusteht - wurden Strafanträge gestellt. Dass die Staatsanwaltschaft in solchen Fällen keine Straftaten erkennen kann, ist logisch, da es solche nicht gibt. Deshalb werden viele Vorgänge bei der Stadtverwaltung landen oder sind dort schon. Es steht zu befürchten, dass sich auch die Stadtverwaltung an der Kriminalisierung des antifaschistischen Widerstandes beteiligt und massenhaft Bußgeldbescheide erteilt. Ich rate allen Menschen, sich dagegen zu wehren. Der Protest ist gerechtfertigt und notwendig. Wenn der Staatsschutz mitteilt, dass die „Linke Szene“ Straftaten verübt und „Bragida“ zu 99,9% „Bürgerlich“ sei, dann wird klar, auf wessen Seite er steht. Zum Glück leben wir nicht in einem Polizeistaat und ob eine Straftat auch eine Straftat ist, entscheiden immer noch ordentliche Gerichte.“

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