Verstoß gegen Corona-Verordnung: Auch "Klappstuhl-Veranstaltungen" verboten

Am vergangenen Wochenende haben sich mehrere Menschen getroffen und gegen die Corona-Verordnung verstoßen.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Sandra Zecchino

Braunschweig. An diesem Maiwochenende musste die Polizei mehrmals zu verschiedenen Anlässen einschreiten, bei denen eine Mehrzahl von Personen zusammengekommen sind und dabei gegen Regelungen der Corona-Verordnung verstoßen haben. Private Feiern in Wohnungen oder im öffentlichen Raum, aber auch organisierte Treffen auf öffentlichen Straßen und Plätzen, die nicht unter die Ausnahmeregelungen der Bestimmungen fallen, sind verboten. In einer Pressemitteilung weist die Polizei auf die Gefahren der Zusammenkünfte hin.


Die Infektionsgefahren, die durch die Zusammenkünfte einer Mehrzahl von Personen bestehen, seien weiterhin hoch und daher in der Corona-Verordnung zu den Kontaktbeschränkungen und Abstandsgeboten besonders geregelt. Zusammenkünfte, die nicht nach der Corona-Verordnung oder dem Niedersächsischen Versammlungsgesetz zulässig sind, seien untersagt und werden bei Verstoß als eine Ordnungswidrigkeit verfolgt. Dazu gehören auch Privatfeiern wie Geburtstage und Jubiläen, aber auch Ansammlungen im öffentlichen Raum wie sogenannte "Klappstuhl-Veranstaltungen". Auf öffentlichen Straßen und Plätzen handele es sich im Einzelfall ebenso um genehmigungspflichtige Sondernutzungen.

Die eingesetzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten seien gehalten, die damit verbunden Gefahren abzuwenden und verbotene Zusammenkünfte aufzulösen. Die Beteiligten müssten mit der Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen.

Die Polizeidirektion Braunschweig lege besonderen Wert darauf, notwendige polizeiliche Maßnahmen verständlich und transparent in der Öffentlichkeit zu kommunizieren. Unter dem besonderen Focus der Corona-Pandemie werde aus gegebenem Anlass darauf hingewiesen, dass bei der Zusammenkunft mehrerer Menschen die Beschränkungen nach dem Infektionsschutzgesetz, die Allgemeinverfügungen der
Kommunen, aber auch die Regelungen zur Sondernutzung öffentlicher Flächen und gegebenenfalls das Versammlungsrecht zu beachten seien. "Wir bitten deshalb alle Bürgerinnen und Bürger bei der Planung und Durchführung von künftigen Aktionen, die Beschränkungen und die Regelungen unbedingt zu berücksichtigen", heißt es abschließend in der Mitteilung.


mehr News aus Braunschweig


Themen zu diesem Artikel


Corona Corona Braunschweig Polizei