Verwaltung wird digital - Neues Serviceportal der Stadt freigeschaltet

Vom Prinzip her ähnelt es dem Elster-Portal der Finanzämter.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Braunschweig. Die Stadt Braunschweig setzt künftig auf ein einheitliches digitales Serviceportal. Es wurde mittlerweile durch Oberbürgermeister Dr. Thorsten Kornblum freigeschaltet, wie die Verwaltung mitteilte. Zum Start soll es 40 komplett digitale Dienstleistungen bieten, darunter Auskünfte aus dem Melderegister, Urkundenanforderungen, die Ausstellung eines Führungszeugnisses oder die Beantragung eines Bewohnerparkausweises.


Dazu kommen weitere etwa 50 Leistungen, für die Formulare, Downloads und Erläuterungen im Portal eingestellt sind. Diese werden nun auch gebündelt. Das Portal soll laut Stadt sukzessive ausgebaut werden. Es wird über die Startseite von braunschweig.de verlinkt und ist direkt unter https://service.braunschweig.de erreichbar.

Oberbürgermeister spricht von "Meilenstein"


Der Oberbürgermeister sieht das Portal als "Meilenstein auf dem Weg zu der vom Bund geforderten weitgehenden Digitalisierung aller Verwaltungsleistungen". Man erhoffe sich "mehr Servicequalität und mehr Schnelligkeit" von Vorgängen sowie "Zeitersparnis" für die Bürger ebenso wie für die Verwaltung. Es sei ein großer Schritt in Richtung "Digitales Rathaus". Alle anderen Wege der Beantragung und Abwicklung sollen aber bestehen bleiben, darunter der Vor-Ort-Termin im Amt und der telefonische Kontakt.

Wer sich über das Land Niedersachsen für ein Servicekonto registriert, kann das zentrale städtische Angebot für alle Dienstleistungen der Stadt nutzen, die digital möglich sind. Auch der Status der Vorgänge kann über das Portal eingesehen werden, Dokumente können geschickt und Kommunikation zu laufenden Vorgängen zwischen Bürgern und Behörde kann über die Postkorbfunktion des Portals abgewickelt werden. Vom Prinzip her ähnelt dies dem Elster-Portal der Finanzämter. Die generellen Informationen zu den Verwaltungsleistungen sind auch ohne Registrierung nutzbar.

Der Bund verpflichtet


Das Onlinezugangsgesetz (OZG) des Bundes verpflichtet die Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch digital anzubieten. Dies dürfte aber für alle Leistungen für keine Kommune zum derzeitigen Zeitpunkt umsetzbar sein, so die Stadtverwaltung. Geplant ist, alle Leistungen sukzessive zu digitalisieren und in das neue Serviceportal zu übernehmen. Für viele dieser Dienste ist es zunächst nötig, Prozesse innerhalb der Verwaltung organisatorisch zunächst so weiterzuentwickeln, dass sie vollständig digital ablaufen können.

Unter anderem ist bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen weiter keine komplette Online-Abwicklung möglich. "Dafür hat der Bundesgesetzgeber noch kein Verfahren freigegeben, um Unterschriften sicher digital zu übermitteln", sagte Organisations- und Digitalisierungsdezernent Tobias Pollmann zur Begründung.


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