Braunschweig. Wer sein Fahrzeug auf einem Parkplatz mit Parkscheibenpflicht abstellt, muss eine nach gesetzlichen Maßstäben definierte Parkscheibe verwenden. Alternativen, wie ein handgeschriebener Zettel mit Ankunftszeit, sind auch in der Stadt Braunschweig nicht zulässig.
Und so muss eine Parkscheibe blau sein und die Abmessungen 110 mal 150 Millimeter aufweisen. Schreibt man einen Zettel mit seiner Ankunftszeit und legt diesen hinter die Windschutzscheibe statt die Ankunftszeit auf einer Parkscheibe einzustellen, so droht, sofern man erwischt wird, ein Bußgeld ab 10 Euro. "Die Stadt Braunschweig hat im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben die Einhaltung der Vorschriften der StVO zu überwachen. Da die gesetzliche Regelung für Parkscheiben eindeutig ist, wäre die Akzeptanz von nicht den Vorschriften entsprechenden Parkscheiben oder handgeschriebenen Zetteln rechtswidrig", erklärt Braunschweigs Pressesprecher Adrian Foitzik auf Nachfrage von regionalHeute.de.
Auch "Hello Kitty"-Parkscheiben sind verboten
Doch welche zusätzlichen Angaben könnte der Ordnungsdienst der Stadt Braunschweig einer gesetzlich genormten Parkscheibe entnehmen, die nicht auch auf einem Zettel stehen könnten? Als Antwort verweist Foitzik auf die gesetzlichen Bestimmungen der genormten Parkscheibe. Die wurden im Übrigen auch schon RTL-Dschungelkönigin Melanie Müller zum Verhängnis, die in der Stadt Leipzig eine pinke "Hello Kitty"-Parkscheibe verwendete.
"Arbeitserleichterung für die Kontrolle"
Constantin Hack ist Pressesprecher beim ACE. Foto: ACE Auto Club Europa
Constantin Hack vom Auto Club Europa (ACE) kennt die Problematik mit nicht der Norm entsprechenden Parkscheiben: "Beschwerden gibt es immer mal wieder - denn es gab schon Firmen, die eine Parkscheibe in ihrer Farbe herausgegeben haben oder beispielsweise stark verkleinert. Im Endeffekt handelt es sich bei der Parkscheibe um eine Arbeitserleichterung für die Kontrolle. Je einheitlicher gestaltet - und je klarer die Regelung ausfällt - desto schneller kann die Kontrolle durchgeführt werden. Stellen Sie sich vor, an jedem Auto müsste die Parkscheibe erst gesucht werden - oder die Handschrift ist unleserlich und so klein, dass sie von außen nicht gesehen werden kann." Manchmal erhoffe man sich dennoch "etwas Ermessungsspielraum und Nachsicht der Kontrolleure", so Hack.
Änderung in Sicht?
Aus dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur heißt es auf Nachfrage unserer Online-Zeitung hierzu: "Die Vorschriften der StVO sind eindeutig. Für den Vollzug sind die Länder, bzw. Behörden vor Ort verantwortlich. Alternativen oder Änderungen der Vorschriften werden derzeit nicht diskutiert."
Übrigens: Im ersten Halbjahr 2016 hat die Stadt bereits 973.367,65 Euro an Verwarngeldern insgesamt erhoben. Hier sind dann auch entsprechende Verstöße gegen die Parkscheibenpflicht mit beinhaltet.
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