Wählen auf rund 63 Zentimetern

von Thorsten Raedlein




Landkreis. Stolze 63 Zentimeter ist er fast lang, der Stimmzettel zur Europawahl 2014. 24 Parteien treten in Niedersachsen am 25. Mai dazu an.  Nach der Europawahl werden insgesamt 751 Sitze im Europäischen Parlament vergeben, davon 96 an Abgeordnete aus Deutschland.

Diese 96 Sitze werden auf die Parteien entsprechend dem Verhältnis ihrer insgesamt erreichten Stimmenzahlen verteilt. Wahlberechtigt sind alle, die mindestens 18 Jahre alt und (und ihr Wahlrecht nicht verloren haben). Anders als bei der Bundestagswahl hat der Wähler bei der Europawahl nur eine Stimme, mit der nicht ein Kandidat, sondern eine Partei gewählt wird. Es gibt keine Wahlkreise. Stattdessen stellen die Parteien Bundes- oder Landeslisten auf. Daher hat jeder Wähler eben nur eine Stimme. In Deutschland findet die Europawahl zum ersten Mal ohne die Drei-Prozent-Hürde statt. Das hat das Bundesverfassungsgericht nach einer Klage von kleineren Parteien entschieden.

Jeder Wahlberechtigte, der in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann sein Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben, wenn er einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellt. Die Erteilung eines Wahlscheines kann schriftlich oder mündlich bei der Stadt/Gemeindebehörde beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist allerdings unzulässig. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Der Antragsteller muss den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und seine Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Bei Übersendung per Post sollte der Wahlbrief in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl abgesandt werden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen. Briefwähler können ihren Wahlbrief auch direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgeben oder abgeben lassen. In jedem Fall trägt der Wähler das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht. Die Briefwahl sollte sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen durchgeführt und der Wahlbrief sofort danach an die auf dem Umschlag abgedruckte Anschrift abgesandt oder dort abgegeben werden. Holt der Wahlberechtigte persönlich die Briefwahlunterlagen ab, so kann er seine Stimme auch an Ort und Stelle abgeben.

Egal wie gewählt wird – per Briefwahl oder erst am 25. Mai, wichtig ist überhaupt sein Wahlrecht auszuüben. Denn, nach der Europawahl hat das Europäische Parlament zum ersten Mal – seit dem Vertrag von Lissabon – die Möglichkeit den Präsidenten der Europäischen Kommission zu wählen; dazu macht der Europäische Rat unter Berücksichtigung des Wahlergebnisses einen Kandidatenvorschlag.