Warnung vor Abzock-Schlüsseldienst

von Robert Braumann


Symbolbild: Sina Rühland
Symbolbild: Sina Rühland | Foto: Robert Braumann

Braunschweig. In der Beratungsstelle Braunschweig häufen sich in letzter Zeit speziell über einen Schlüsselnotdienst, der seinen Hauptsitz in Essen hat die Beschwerden. "Zum Teil werden hier über 700 Euro für eine Türöffnung verlangt und von den Betroffenen gezahlt. Auch kommt es vor, dass die Verbraucher dazu gedrängt werden, die Rechnungen direkt vor Ort zu begleichen", berichtet Mona M. Semmler von der Verbraucherzentrale in Braunschweig. Doch ist das Geld erst einmal weg, wird es für die geprellten Kunden äußerst schwierig, vorgerichtlich zu ihrem Recht zu kommen, so die Expertin.


Semmler gibt ein paar Handlungsemfehlunge, um den Ernstfall zu vermeiden. Man solle einen Ersatzschlüssel beim Nachbarn oder Freunden deponieren, sich generell bei Freunden, Polizei oder einem Branchenverband nach einem seriösen Anbieter vor Ort erkundigen. Dazu sei besondere Vorsicht bei kostenpflichtigen 0900-Nummern und Firmen, die mit "AAA" beginnen, geboten. Letztere nennen sich lediglich so, um möglichst weit vorn im Branchenbuch zu stehen. Dazu solle ein kühler Kopf bewahrt werden. "Manchmal kann es günstiger sein, außerhalb der eigenen Wohnung zu übernachten, als nachts oder am Wochenende den Schlüsseldienst zu rufen. Selbst ein Hostel oder Hotel kann billiger sein. Tagsüber an einem normalen Werktag sind die Schlüsselnotdienste dann wieder günstiger", so Semmler. Sie rät weiter: "Ungeprüft sollten keine Rechnungen unterschrieben und beglichen werden. Eine Richtschnur hinsichtlich der Höhe bieten die Empfehlungen des Bundesverbandes Metall. Danach kann eine einfache Türöffnung werktags zwischen 8 und 18 Uhr eine Türöffnungspauschale von zirka 80 Euro kosten. Abends, nachts, an Wochenenden oder Feiertagen können es schon um die 200 Euro und mehr sein. Nicht zuletzt hängt die Höhe auch von der Art der Türöffnung und dem damit verbundenen Aufwand ab." Eins ist der Expertin noch besonders wichtig: "Schüchtern Schlüsseldienstmitarbeiter Kunden ein oder sprechen Bedrohungen aus, sollten Betroffene sich nicht davor scheuen, die Polizei zu rufen – Nötigung ist strafbar!"


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