Braunschweig. Schon vor einigen Monaten, befasste sich RegionalBraunschweig.de mit dem geplanten Neubau eines Edeka-Marktes an. Das Familienunternehmen Görge Discount GmbH möchte im Kanzlerfeld einen neuen Einkaufsmarkt mit einer Gesamtfläche von rund 1.200 Quadratmetern errichten. Das stößt bei der Bürgerinitiative auf Widerstand (RegionalBraunschweig.de berichtete). Die Einwendung von Bürgern haben jetzt eine Nachbesserung des Planungskonzepts nötig gemacht. Die Verwaltung will zeitnah eine Vorlage erarbeiten, die das weitere Vorgehen beschreibt.
Die Kritik der Bürgerinitiative (BI) ist Facettenreiche: Durch den neuen Markt würde Leerstand in der bestehenden Verkaufsfläche entstehen und zudem die letzte Grünfläche im Zentrum des Kanzlerfeldes unwiederbringlich versiegelt. Außerdem sei das Grundstück aufgrund seiner Lage inmitten eines Reinen Wohngebietes mit hohem Anwohnerschutz und seiner schlechten Bebaubarkeit nicht geeignet für ein derart großes Bauvorhaben, ist sich Katrin Thies von der BI sicher. Man könne nicht verstehen, warum der bereits vorhandene Markt nicht saniert werden könne. Hier wäre es nach Meinung der BI mit wenig Mitteln möglich gewesen die Verkaufsfläche auf 1000 Quadratmeter zu erhöhen. Dem entgegnet Otto Görge (Inhaber Görge Discount GmbH), dass der alte Görge Markt, der an der Bundesallee nur wenige Meter vom geplanten Neubau entfernt liegt, nicht nach heutigen Standards ausgebaut werden könne. Es sei wenn nur mit dem Einsatz von mehreren Millionen möglich gewesen, die Verkaufsfläche zu einem kleinen Teil zu erhöhen.
Verwaltung arbeitet an einer Vorlage
Es sind insgesamt 80 Stellungnahmen gegen den Bebauungsplanentwurf bei der Stadt eingereicht worden. Die Auswertung der Einwendungen erforderte eine geraume Zeit. Daraus ergab sich eine Nachbesserung des Planungskonzeptes, besonders in Sachen Lärmschutz musste etwas getan werden. Der Investor hat in den vergangenen Monaten daran gearbeitet, dafür eine tragbare Lösung zu finden. Derzeit zeichnet sich eine Lösung ab, die von den betroffenen Fachdienststellen der Verwaltung geprüft wird. Sobald die Prüfung abgeschlossen und der Entwurf des Bauleitplanes entsprechend angepasst worden ist, wird das überarbeitete Planwerk den politischen Gremien zur Beschlussfassung einer erneuten Auslegung vorgelegt werden. Im Grundstückskaufvertrag von 2012 ist dem Investor ein Rücktrittsrecht für die Dauer von zwei Jahren eingeräumt worden für den Fall, dass bis dahin der vorhabenbezogene Bebauungsplan nicht rechtskräftig geworden ist. Diese Frist wurde bereits einmal verlängert. Da der Zeitbedarf des Bauleitplanverfahrens höher ist als ursprünglich erwartet, wird es erforderlich, diese Frist ein weiteres Mal anzupassen. Die entsprechende Vorlage wird derzeit für eine Beschlussfassung in den zuständigen politischen Gremien vorbereitet. Im Planungs- und Umweltausschuss sagte Heinz Leuer: "Wir werden alles transparent in einer Vorlage darstellen, dabei soll auch Beachtung finden, ob ein anderer Investor den bereits bestehenden Markt nutzen könnte. Die Verwaltung werde in jedem Fall weiterhin versuchen moderierend einzuwirken."
mehr News aus Braunschweig