Braunschweig. Zu einer würdevollen Bestattung gehört in einigen Kulturkreisen auch die rituelle Waschung eines Verstorbenen. Oberbürgermeister Ulrich Markurth hat im Februar das neu errichtete Waschhaus auf dem Stadtfriedhof seiner Bestimmung übergeben. Es soll das einzige dieser Art in der Region sein – doch nachgefragt wird es kaum. Nur dreimal wurde es seitdem in Anspruch genommen.
"Seit der Inbetriebnahme des rituellen Waschhauses am 10.02.2015 bis zum 20.11.2015 hat es insgesamt nur drei rituelle Waschungen gegeben. Bei der Kalkulation der aktuellen Nutzungsgebühr in Höhe von 184,85 Euro war noch von 35 Waschungen pro Jahr ausgegangen worden", teilte die Verwaltung mit. Das Gebäude umfasst einen einfach und funktional gestalteten, knapp 40 Quadratmeter großen Waschraum mit einem Waschtisch und einem Tisch zum Herrichten des Leichnams. In zwei weiteren Räumen können sich die Mitglieder der Trauergemeinde vor der Teilnahme am rituellen Totengebet reinigen. Für das Totengebet steht einer offener, befestigter Gebetsplatz zur Verfügung. Das Waschhaus soll Menschen verschiedener Religionsgemeinschaften die Möglichkeit geben, ihre verstorbenen Verwandten und Freunde einer Totenwaschung zu unterziehen. Besonders gewünscht ist dies in der Islamischen Gemeinschaft, in der dieses Ritual ein wichtiger Bestandteil der religiösen Bestattungszeremonie und des Abschiednehmens ist. Warum wurde es aber nicht nachgefragt?
Kosten sollen sinken
Die Verwaltung habe inzwischen mehrere Gespräche mit Vertretern des Rates der Muslime sowie mehrerer muslimischer Gemeinden aus Braunschweig und der Region geführt, heißt es in einer Mitteilung an den Rat der Stadt. Dabei habe sich herauskristallisiert, dass weder die muslimischen Gemeinden und im Regelfall auch nicht die Angehörigen der Verstorbenen nennenswerten Einfluss darauf nehmen können, wo die rituellen Totenwaschungen durchgeführt werden. Der gesamte Bestattungsprozess bei verstorbenen Muslimas und Muslimen werde im Wesentlichen von zwei türkischen Bestattern, die in Hannover ansässig sind, gesteuert. Mit diesen beiden Bestattern hat der Fachbereich Stadtgrün und Sport ein längeres Gespräch geführt. Dabei habe sich herausgestellt, dass die Kosten deutlich zu hoch angesetzt waren. In der Regel wird von in Deutschland lebenden Muslimas und Muslimen eine jährliche Gebühr in einen sogenannten Sterbefonds eingezahlt. Im Todesfall werden von einem Fond die Kosten bis zu einer Höhe von zirka 1.000 Euro ohne Überführung und zirka 1.500 Euro bei Überführung in das Geburts- beziehungsweise Herkunftsland, getragen. Zuzahlungen seien unüblich. Momentan werden die Waschungen in verschiedenen Kliniken der Region durchgeführt, die Bestatter hätten angegeben, dass dabei Kosten von 40 Euro bis 50 Euro anfallen würden. Daraufhin ist der Vorschlag aufgekommen, die Gebühren für die Benutzung von rituellem Waschhaus und Gebetsplatz auf 70 Euro abzusenken. Ausgegangen wird nunmehr von 65 rituellen Waschungen pro Jahr. Der Kostendeckungsgrad würde bei Erreichen dieser Fallzahl bei rund 50 Prozent liegen.
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