Weiterhin FFP2-Maskenpflicht bei Versammlungen

Die Allgemeinverfügung der Stadt Braunschweig wird bis zum 2. Februar verlängert.

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Symbolbild | Foto: Pixabay

Braunschweig. Die Allgemeinverfügung der Stadt Braunschweig zum Tragen von FFP2-Masken bei Versammlungen wird bis zum 2. Februar verlängert. Die bisherige Verfügung war bis zum 15. Januar befristet. Das teilt die Stadt Braunschweig in einer Pressemeldung mit.



Es bleibt daher dabei, dass auch bei nicht-angezeigten Versammlungen FFP2-Maskenpflicht gilt. Grundsätzlich kann die Allgemeinverfügung auch über den 2. Februar hinaus verlängert werden.


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