Braunschweig. Die Stadt Braunschweig hat für das Magnifest am kommenden Wochenende per Allgemeinverfügung ein Glasbehältnisverbot erlassen. Das teilt die Stadt Braunschweig in einer Pressemitteilung mit.
Das Verbot gilt im Magniviertel und am Löwenwall (einschließlich der Treppen an der Südseite) von Freitag, 6. September, 18 Uhr durchgehend bis Sonntag, 8. September, 24 Uhr. Außerdem gilt das Verbot von Freitag bis Sonntag jeweils von 18 bis 24 Uhr in den Bereichen Magnitorwall, Schlossplatz, Herzogin-Anna-Amalia-Platz, Theaterpark, Museumpark, St.-Nicolai-Platz und Georg-Eckert-Straße.
Flaschen werden weggenommen
Während des Magnifestes ist es also im Magniviertel, in den angrenzenden Parks sowie am Schloss untersagt, außerhalb geschlossener Räume Flaschen und andere Behältnisse aus Glas mit sich zu führen und zu benutzen. Polizei und Zentraler Ordnungsdienst (ZOD) werden mit Streifengängen in den genannten Bereichen kontrollieren, ob das Verbot eingehalten wird. Trotzdem mitgeführte Glasbehältnisse werden ihren Besitzern weggenommen, unabhängig von ihrem Inhalt. Betroffen sind daher alkoholische wie nichtalkoholische Getränke.
Ausgenommen ist das Mitführen von Glasbehältnissen durch Getränkelieferanten sowie Anwohnerinnen und Anwohner, welche diese offensichtlich und ausschließlich zur unmittelbaren Mitnahme für die häusliche Verwendung erworben haben. Getränkestände auf dem Fest und die Außengastronomie im Magniviertel nutzen, wie in den Vorjahren auch, Kunststoffbecher.
Hier gilt das Glasverbot:
Verletzungsrisiko für Mensch und Tier
Ein Glasbehältnisverbot war bereits für das Magnifest in 2018 erlassen worden. In den Jahren zuvor wurden leere Flaschen leider meist nicht ordnungsgemäß entsorgt, sondern auf den Boden gestellt, fallengelassen oder zerschlagen. Diese Problematik zeigte sich in der Vergangenheit vor allem am Löwenwall. Glasscherben wurden zum Teil tief in den Boden eingetreten, was auch langfristig ein großes Verletzungsrisiko für Mensch und Tier birgt. Die Menge an Flaschen und Scherben war zudem mit den Jahren durch das so genannte "Vorglühen" außerhalb des eigentlichen Veranstaltungsgeländes kontinuierlich angewachsen.
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