Wie geht es mit der Windenergieplanung des ZGB weiter?


Symbolbild: Robert Braumann
Symbolbild: Robert Braumann | Foto: Robert Braumann



Braunschweig. Im Ausschuss für Regionalplanung des Zweckverbandes Großraum Braunschweig (ZGB) informierte Erste Verbandsrätin Manuela Hahn an diesem Dienstag die Mitglieder über den aktuellen Verfahrensstand zur Windenergie.


Im Spät-Sommer 2013 hatte die Verbandsversammlung des ZGB die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Regionalen Raumordnungsprogramms mit Vorranggebieten für Windenergienutzung beschlossen. Es folgte eine dreimonatige Auslegung der Unterlagen. Im gleichen Zeitraum hatten Bürgerinnen und Bürger sowie die sogenannten Träger öffentlicher Belange wie Kommunen und Verbände die Möglichkeit Stellungnahmen abzugeben. Insgesamt haben sich aus den Stellungnahmen mehr als 12.000 Einzelbelange ergeben, die sorgfältig geprüft und ausgewertet werden müssen“, erläuterte Erste Verbandsrätin Manuela Hahn.



Welche Hinweise haben sich aus den Stellungnahmen ergeben?


Aus den Stellungnahmen haben sich zahlreiche neue Planungshinweise ergeben, z.B. zu neuen Rotmilanhorsten. Dieser Greifvogel ist in der Region häufig vertreten und gehört zu den besonders geschützten Arten. Weiterhin gingen Hinweise zu nachträglich gemeldeten Einzelhäusern ein, die einen 500m-Abstand zu den Vorranggebieten erfordern. Ebenso waren neu abgegrenzte Naturschutzgebiete in den Landkreisen zu berücksichtigen. Derartige Aspekte zählen zu den „wesentlichen Belangen“, da sie Auswirkungen auf die Festlegung von Vorranggebieten haben können und in der Planung des ZGB entsprechend berücksichtigt werden müssen.



Veränderungen der Gebietskulisse


Grundlage für die Festlegung von Vorranggebieten für Windenergienutzung sind die vom ZGB ermittelten Potenzialflächen, in denen eine Windenergienutzung grundsätzlich möglich ist. Diese Flächen wurden z.B. nach Abzug von Siedlungsbereichen und einzuhaltender Abstände, Naturschutz- oder Überschwemmungsgebieten sowie Vorkommen seltener Vogelarten ermittelt. Hierzu greift der ZGB u.a. auf öffentlich zur Verfügung stehende Daten des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) zurück. Diese Daten, so stellte es sich im Abgleich heraus, sind nicht überall auf dem neusten Stand. Hier waren Nacherhebungen bei den unteren Naturschutz- bzw. Wasserbehörden der dem ZGB angehörigen kreisfreien Städten und Landkreisen notwendig, was erheblich Zeit gekostet hat. Des Weiteren hat das NLWKN im August eine neue Gebietskulisse veröffentlicht, die bedeutsame Lebensräume für die Vogelwelt enthält. „Diese Gebietskulisse weicht deutlich vom vorherigen Stand ab, auf den wir uns bisher verlassen haben. Sowohl diesen neuesten Stand der Grundlagendaten als auch die relevanten Planungshinweise aus den Stellungnahmen einzuarbeiten, kostet viel Zeit“, erklärte Siegfried Thom, Fachbereichsleiter in der Regionalplanung des ZGB.


Dies alles wird dazu führen, dass sich der Zuschnitt einiger Vorranggebiete für Windenergienutzung verändern wird. Es wird sowohl Verkleinerungen als auch Vergrößerungen oder Verschiebungen von Vorranggebieten geben. Das hat zur Folge, dass geprüft werden muss, ob die veränderten Gebiete wiederum Auswirkungen auf die Nachbargebiete haben.  Deutlich machte Manuela Hahn, dass der ZGB während des gesamten Verfahrens sogar weit über die rechtlich gebotenen Anforderungen hinausgegangen sei. „Gemäß unseres gesetzlichen Auftrages wollen wir größtmögliche Planungssicherheit für Kommunen und Investoren schaffen, damit klar ist, wo Windkraftanlagen errichtet werden können und wo nicht - und das im gesamten Verbandsgebiet des ZGB.“  Deutlich wird dies beim Thema Vogelwelt: Der ZGB hat eine eigenständige Rotmilankartierung vorgenommen. Dabei wurden keine pauschalen Mindestabstände zu den Brutplätzen angenommen, sondern jeder Einzelfall führte zu individuellen Abständen. „Brutreviere und Revierschwerpunkte führen automatisch zu einem Ausschluss von Vorranggebieten. Im rechnerischen Mittel liegen wir bei 1.200m Abstand, in Einzelfällen liegt der sogar bei knapp 2 km“, verdeutlichte Hahn.



Wie geht es weiter?


Zusammenfassend führen diese Aspekte bei einem Teil der Vorranggebiete zu einer Gebietsveränderung. „Für diese Gebiete sind wir verpflichtet, ein neues Beteiligungsverfahren durchzuführen“ sagte die Erste Verbandsrätin. Das bedeute eine erneute Auslegung der Planung, indes nur der geänderten Inhalte. Nur zu den veränderten Flächen dürfen erneut Stellungsnahmen abgegeben werden – sowohl wieder von Bürgerinnen und Bürgern als auch den Trägern öffentlicher Belange. Die Verwaltung beabsichtigt, den geänderten Planentwurf so schnell wie möglich der Verbandsversammlung vorzulegen, damit diese einen Beschluss zum zweiten Beteiligungsverfahren fassen kann.  Nach Abschluss der erneuten Beteiligung wird die Verbandsverwaltung die Stellungnahmen beider Beteiligungsverfahren in der Zusammenschau auswerten. Dann erfolgt eine Erörterung mit den beteiligten Trägern öffentlicher Belange sowie den fachlich involvierten Stellen und Verbänden. Die Verwaltung wird dann alle Stellungnahmen mit einer Bewertung in synoptischer Form aufbereiten und im Sinne größtmöglicher Transparenz für alle Interessierten öffentlich zur Verfügung stellen.



Was passiert ohne Regionalplanung?


Was passieren würde, wenn der ZGB nicht für die gesamte Region planen würde, ist auf dem angehängten Bild 1 dargestellt. Ohne Planung wären Anlagen grundsätzlich überall im Außenbereich zulässig. Die Landkreise müssten die Anlagen genehmigen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen (Alternative 1).  Der Regionalplanungsträger (ZGB) kann – auf das gesamte Verbandsgebiet betrachtet - insgesamt vergleichsweise weniger Gebiete festlegen und die Gebiete dort konzentrieren (Alternative 2), wo sie für die Menschen und die Landschaft am verträglichsten sind. „Dadurch können wir einen großen Teil des Verbandsgebietes von Anlagen frei halten“, sagte Manuela Hahn abschließend.