Braunschweig. Viele Menschen empfinden den sogenannten Umgebungslärm, insbesondere den Straßenverkehrslärm, als große Belastung. Neben der Beeinträchtigung der Lebensqualität können hohe Lärmbelastungen auch gesundheitliche Gefährdungen verursachen. Deswegen soll ein Lärmaktionsplan in Braunschweig erstellt werden - die Bürger können sich daran beteiligen. Dies teilt die Stadt mit.
Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie wurde ein europaweit einheitlicher Rechtsrahmen geschaffen, um mittels einer standardisiert durchgeführten Lärmkartierung die Lärmbelastung durch Umgebungslärm zu beschreiben. Aufbauend auf dieser Analyse werden in einer anschließenden Lärmaktionsplanung geeignete Vorhaben zur Lärmminderung geprüft und in den Folgejahren umgesetzt. Unter Umgebungslärm fällt dabei neben dem Straßenverkehrslärm grundsätzlich auch Schienenverkehrslärm, gewerblicher Lärm und Lärm von Flughäfen.
Braunschweig ebenfalls in der Pflicht
Die Stadt Braunschweig ist als Ballungsraum nach der Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet, in einem Turnus von fünf Jahren die Lärmkartierung zu überprüfen, gegebenenfalls zu aktualisieren und eine darauf aufbauende Lärmaktionsplanung zu erarbeiten.
Bereits 2013 und 2020 wurden Lärmaktionspläne für Braunschweig unter intensiver Einbeziehung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erarbeitet. Beide Lärmaktionspläne und dazugehörige Kurzfassungen können auf der Internetseite der Stadt Braunschweig eingesehen werden.
Für die nun folgende zweite Fortschreibung des Lärmaktionsplans wurde bereits eine aktuelle Lärmkartierung erstellt. Wie in den vorherigen Durchläufen wird die Braunschweiger Bevölkerung auch bei dieser Fortschreibung der Lärmaktionsplanung aktiv zur Beteiligung aufgerufen.
Bürgerbeteiligung
Bis zum Sonntag, 29. Oktober 2023 können sich die Bürgerinnen und Bürger aktiv in die Lärmaktionsplanung beteiligen. Über die online-Beteiligungsseite mitreden.braunschweig.de/laermaktionsplanung/mitmachen können laut empfundene Orte benannt und Vorschläge eingebracht werden. Auch können die Maßnahmen des letzten Lärmaktionsplans bewertet werden.
Eine rege Beteiligung der Bevölkerung ist ausdrücklich erwünscht. Die Ergebnisse aus dieser Beteiligung sind wichtige Grundlagen für die Erarbeitung eines Entwurfs des Lärmaktionsplans, der voraussichtlich im Laufe des Frühjahres 2024 vorgestellt werden soll. Dann besteht für die Bevölkerung eine weitere Möglichkeit der Beteiligung.
Weitere Informationen zum Thema Lärm, zur Lärmaktionsplanung sowie zu den Lärmkarten sind zu finden auf https://mitreden.braunschweig.de/laermaktionsplanung sowie auf www.braunschweig.de/laermaktionsplan.
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