Braunschweig. Seit Ende Oktober ist die Straßenreinigung der ALBA Braunschweig GmbH wieder intensiv im Spezialeinsatz, denn im Herbst steht die Sammlung und Beseitigung des Laubes der stadtweit rund 25.000 Straßenbäume im Vordergrund der Reinigungsarbeiten. Mit einem großen Aufgebot an Reinigungskräften und Fahrzeugen entsorgt die Straßenreinigung als kommunaler Dienstleister große Teile der anfallenden Laubmengen im Stadtgebiet. So wurde das Personal für den Laubeinsatz um ein Drittel aufgestockt und die Mitarbeiter kümmern sich täglich in zwei Schichten um die Laubsammlung. An besonderen Brennpunkten, wie im Bereich der Wallanlagen, wird auch an Samstagen gereinigt.
Im Rahmen der kommunalen Laubbeseitung durch Alba muss das Laub überall dort eingesammelt werden, wo es im öffentlichen Straßenraum liegt, denn in Verbindung mit feuchter Witterung, Kälte und Dunkelheit kann Laub glatt werden und eine Gefahrenquelle darstellen. Jedes Jahr werden von den Mitarbeitern so rund 1.100 Tonnen Laub maschinell und per Hand eingefahren. In Straßen mit starkem Baumbestand müssen vielfach mehrere Reinigungsgänge durchgeführt werden. Auch von den Flächen des Straßenbegleitgrüns wird das heruntergefallene Laub einmalig aufgenommen. Neben den Standardfahrzeugen der Straßenreinigung werden zusätzlich spezielle Pritschenfahrzeuge und Müllwagen mit Saugvorrichtungen eingesetzt. Wenn das Laub nicht zu sehr durch Straßenkehricht und Schlammanhaftungen verschmutzt ist, wird es im Biomassezentrum des Abfallentsorgungszentrums in Watenbüttel verwertet.
Auch Grundstückseigentümer sind gefragt
Aber nicht nur die Alba ist für die Laubbeseitigung zuständig, sondern auch für Grundstückseigentümer bestehen Reinigungspflichen auf Straßen und Gehwegen, auf denen keine kommunale Laubbeseitigung durchgeführt wird. Nasse Blätter im Herbst lassen grundstückseigene Gehwege oft zur Rutschbahn werden. Stürzt ein Passant, haftet der Eigentümer des anliegenden Grundstückes. Genau wie bei den Zuständigkeiten im Winterdienst sind die Anlieger deshalb auch im Rahmen der Laubbeseitigung selbst dafür verantwortlich, ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Diese Pflicht ergibt sich aus der städtischen Straßenreinigungssatzung. Danach ist zum Beispiel das Laub auf Gehwegen vom Grundstückseigentümer fachgerecht zu entsorgen.
Dabei genügt es nicht, das Laub einfach an die Straße oder in den Rinnstein zu kehren. So ist es nicht erlaubt, das Laub vom Grundstück auf den Gehweg, auf Flächen des Straßenbegleitgrüns, in die Gosse oder auf Abflüsse zu kehren. Dies gilt auch, wenn es sich hier um Laub von öffentlich aufgestellten Bäumen handelt. Kleinere Mengen Laub können unter anderem über die grüne Tonne für Bioabfälle oder den Grünabfallsack entsorgt werden. Größere private Anlieferungen bis drei Kubikmeter können zusammen mit anderen Grünabfällen für eine Gebühr von zehn Euro im Abfallentsorgungszentrum Watenbüttel sowie auf dem Betriebsgelände in der Frankfurter Straße abgegeben werden.