Braunschweig. Die Landwind Planung GmbH & Co. KG plant den Austausch von vier Windenergieanlagen im Südwesten Braunschweigs rund um Geitelde. Allerdings handelt es sich dabei nicht einfach nur um den Ersatz durch modernere Anlagen - die neuen Windräder sind mehr als doppelt so hoch wie die alten. Darüber wurde der Stadtbezirksrat in seiner Sitzung am Dienstag informiert.
Laut Verwaltungsvorlage habe das Unternehmen bei der Stadt Braunschweig die Erteilung einer Genehmigung gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz für die Errichtung und den Betrieb von vier neuen Windenergieanlagen beantragt. Gleichzeitig sollen vier bereits bestehende Anlagen zurückgebaut werden. Dieser Austausch von älteren Anlagen durch größere, leistungsstärkere und effektiver arbeitende Neuanlagen werde als Repowering bezeichnet.
20.000 Haushalte versorgen
Die neuen Windräder des Typs Nordex N175/6.x hätten demnach eine Nabenhöhe von 179 Metern und eine Gesamthöhe von 266,5 Metern (die aktuellen haben eine Gesamthöhe von etwa 120 Metern). Jede Anlage weise eine Nennleistung von 6,8 Mega-Watt auf. Insgesamt könnten durch die vier Anlagen zirka 20.000 Haushalte mit Strom versorgt werden.
Das Vorhaben soll am Standort Geitelder Berg, westlich sowie nördlich der Ortschaft Geitelde und südlich der Ortschaft Stiddien realisiert werden. Zwei neue Windräder sollen außerhalb, eine auf der Grenze des Vorranggebietes Windenergienutzung mit der Bezeichnung „Geitelde BS 1“ und eine neue Anlage innerhalb des Vorranggebietes errichtet werden. Die Standorte der neuen Windanlagen befinden sich in den Gemarkungen Geitelde, Stiddien und Broitzem. Die fünfte Bestandsanlage bleibt unverändert bestehen.
Genehmigung wird geprüft
In dem vorliegenden Fall habe der Vorhabenträger ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren beantragt. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung finde nur dann statt, wenn eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen wäre, so die Verwaltung. Ob dies der Fall sei, werde in einer noch durchzuführenden Vorprüfung festgestellt. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz handele es sich um einen gebundenen Verwaltungsakt, so dass die Verwaltung die Genehmigung erteilen müsse, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt seien, heißt es in der Vorlage.
Laut übereinstimmenden Medienberichten, sorgen die geplanten Anlagen bei einigen Anwohnern für Kritik. Auch eine Klage wolle man gegebenenfalls rechtlich prüfen lassen.